Einladung zu Betriebsfesten oder Weihnachtsfeiern von Minijobber
Frage von Sabina S.
Hallo, gerne möchte ich zu der Beschäftigung als Minijobber wissen, ob Minijobber generell weniger oder gar nicht zu Betriebsfesten oder Weihnachtsfeiern eingeladen werden? Ich werde NICHT eingeladen und finde das sehr unangenehm. DANKE

Hallo Sabine,
auch wenn es für Dich sehr unangenehm ist, aber der Arbeitgeber kann selbst bestimmen, wen er zu seiner Betriebsfeier einladen möchte. Nicht eingeladene Mitarbeiter können jedoch zurecht erfragen, sofern nach einem kollektiven Prinzip alle oder einen größeren Teil der Arbeitnehmer eingeladen wurde, aus welchem “sachlichem Grund” dies nicht geschehen ist. Bezugspunkt wäre hier der “allgemeinen Gleichbehandlungsanspruch”, denn einzelne Mitarbeiter dürfen nur aus besagtem “sachlichem Grund” von der Einladung ausgenommen werden. Sachliche Gründe sind zum Beispiel, wenn der Betrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.
Hier würde ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.
Die Einladung aller Mitarbeiter ist eine Frage des Stil und Anstands. Ein Arbeitgeber sollte daher eigentlich alle Mitarbeiter, Praktikanten, Leiharbeiter und Aushilfen als Team respektieren und den Zusammenhalt fördern.