Frage von Wenig_Steuer
Hallo!
Ich habe mich auf zwei 450 € Jobs beworben. Bei dem ersten würde ich 450 € netto verdienen. Bei dem anderen Anbieter wäre ich auf 450 € angemeldet, jedoch kann ich da selbst entscheiden, je nach Aufwand wie viel ich verdiene, ich könnte bis zu 450 dort verdienen.
Gibt es jetzt für mich da eine Möglichkeit, wenn ich jetzt sage, dass ich beides machen möchte, dass mir da nicht so viel abgezogen wird? Vorallem wenn man z. B. noch Ausgaben hat von Medikamenten, die man selbst zahlen muss.
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Antworten & Kommentare
Minijob wird meist falsch verstanden, es gibt nämlich 2 Varianten:
a) 450€ (geringfügige Beschäftigung), und
b) die 70 Tage / längstens drei Monate (kurzfristige Beschäftigung).
Gibt es jetzt für mich da eine Möglichkeit, wenn ich jetzt sage, dass ich beides machen möchte, dass mir da nicht so viel abgezogen wird?
Was meinst Du mit "abgezogen wird"? Steuer oder Sozialabgaben?
1. Beide sind sozialabgabenfrei für Dich.
2. Nur die kurzfristige Beschäftigung ist nicht steuerfrei und muss in der Einkommenssteuer "versteuert" werden, die geringfügige ist steuerfrei und muss NICHT angegeben werden.
Wenn also (nur) in der kurzfristigen Beschäftigung jährlich das Einkommen nicht über 8820€ geht, hast Du ebenfalls keine Steuerabzüge!