Frage von Sportler:
Hallo Leute,
habe mir letztes Jahr eine Sprunggelenk Verletzung zugezogen, habe aber nur einen Minijob.
Habe ich hier trotzdem Ansprüche und wie kann ich die geltend machen es hat sich alles im April 2018 zugetragen ist also schon eine Weile her…
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Antworten & Kommentare
Ja, Du hast Ansprüche.
Ein Minijob ist eine Festanstellung. Du hast damit auch die selben Rechte und Pflichten wie ein Festangestellter! Du hast z.B. Anspruch auf Urlaub. Wenn Du krank bist, gilt das als normaler Krankheitstag.
Das heißt:
Krankmeldung dem Arbeitgeber vorlegen, dann wirst Du für Deinen Ausfall entschädigt. Bzw. Dein Arbeitgeber und Du bekommst das Gehalt weiter, wie vereinbart.
Nach längerem Ausfall wegen Krankheit wird das dann bei der Minijobzentrale umgelegt... am besten mal bei der Bundesknappschaft erkundigen.