Frage von Julia O.
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich meines neuen Minijobs.
Ich habe in diesem Jahr 4. Monate befristet in einer Arztpraxis als Werkstudentin gearbeitet. Mir wurde damals von der Krankenkasse gesagt, dass ich einen ‘Freibetrag‘ von 1000€ im Jahr habe. Somit konnte ich in den 4. Monaten mehr als 450€ verdienen.
Rechnung:
Gesamteinkommen der 4 Monate – 1000€ : 4 Monate = darf 450€ Monatlich nicht überschreiten.
Da dieser Betrag nicht überschritten wurde, musste ich keine Beiträge zahlen. Jetzt habe ich in dem selben Jahr einen Minijob ab nächsten Monat. Muss ich jetzt mit Rückzahlungen rechnen an die Krankenkasse? Oder ist alles soweit in Ordnung da ich die 450€ bei dem Job nicht überschreite?
Ich wäre über eine Rückmeldung sehr dankbar!
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