Ein Nebenjob ist die Gelegenheit um neben dem Haupteinkommen den Kontostand aufzubessern. Wir beantworten alle Fragen Rund ums Thema Nebenjob.
Ein Nebenjob ist eine Tätigkeit, welche neben der hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Eine Nebentätigkeit kann jeder Arbeitnehmer unter Zustimmung des Hauptarbeitgebers ausüben. Als “normalen Nebenjob” bezeichnen wir z.B. Messejobs oder bspw. Promotionjobs, die vorwiegend in der Werbebranche gefunden werden. Dazu zählen auch Nebenjobs als Interviewer für Marktuntersuchungen. In der Gastronomie sind Jobs bzw. Nebenjobs als Bedienung oder Küchenhilfe, Barkeeper in Diskotheken, Bars und Cafès sehr gefragt. Im Sommer werden Nebenjobs oder Schülerjobs bzw. Studentenjobs in städtischen Bädern oder auch touristischen Einrichtungen angeboten. Als klassischer Nebenjob werden auch Datenverarbeitung oder kleinere Bürotätigkeiten gesehen.
Die kleinste Festanstellung für einen Nebenjob ist der Minijob oder die “kurzfristige Beschäftigung”. Weitere mögliche Anstellungsarten sind Teilzeit (ggf. in einer schlechteren Steuerklasse) und die freiberufliche/selbständige Tätigkeit.
Je nach Anstellungsart der Nebentätigkeit gibt es Vorteile die sich auf die Einkommensteuer auswirken. Bei einer 450 Euro/geringfügigen Beschäftigung beispielsweise wirkt sich der Verdienst – sofern das Einkommen eine bestimmte Verdienstgrenze nicht überschreitet – nicht auf die Einkommensteuer aus und ist somit steuerfrei für den Arbeitnehmer. Hingegen bei freiberuflichen/selbstständigen sowie Jobs auf Lohnsteuerklasse 6 muss die Steuer entsprechend abgeführt werden.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Nebentätigkeit der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf und in vielen Arbeitsverträgen bereits festgelegt ist. Die Höchstarbeitszeit von bis zu 10 Stunden sollte nicht überschritten werden und auch die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers gegenüber der Haupttätigkeit sollte nicht erheblich eingeschränkt sein. Ebenso darf es nicht zu einer Interessen- oder Pflichtkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit kommen.
Mehrere Minijobs nebeneinander auszuführen ist dann erlaubt, wenn keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung besteht. Jedoch darf die Verdienstgrenze von 450 Euro insgesamt nicht überschritten werden, da andernfalls alle Jobs versicherungspflichtig werden und es sich somit nicht mehr um Minijobs handelt.
Nebenjobs gewinnen in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Ein Job neben dem Studium, ein Nebenjob als zweite Arbeit oder Nebenjobs in den Ferien sind gefragt wie nie. Nebenjobs werden in allen Gesellschaftsschichten ausgeführt und sichern für so manchen Arbeiter einen schönen Nebenverdienst als Nebenjobber. Studenten wie Saisonarbeiter suchen auf Stellenportalen geeignete Nebenjobs. Ein vielfältiges Angebot an Jobs als Minijob, Ferienjob oder Nebenjob war im world wide web früher leider nicht zu finden. Mit dem Job-Portal Gelegenheitsjobs.de wird diesem Problem endlich entgegengewirkt, und somit die Arbeitssituation für Nebenjobber verbessert.
Nebenjobs werden vor allem in größeren Ortschaften angeboten wie z.B. Hamburg, Flensburg, Lübeck, Rostock, Potsdam, Münster, Dresden, Kiel, Oranienburg, Osnabrück, Rosenheim, Neubrandenburg, Kaiserslautern, Saarbrücken, Garmisch-Partenkirchen, Braunschweig, Magdeburg, Aachen, Bonn, München, Koblenz, Hannover, Berlin, Mainz, Ruhrgebiet, Köln, Regensburg, Fulda, Kassel, Göttingen, Erfurt, Halle, Leipzig, Chemnitz, Cottbus, Würzburg, Hof, Ingolstadt,Frankfurt am Main, Frankfurt an der Oder, Gießen, Stuttgart, Passau,Karlsruhe, Augsburg, Kempten und Freiburg.
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