Frage von von Rene am 16.12.2019
Hallo!
vielleicht kann mir jemand sagen ob so etwas in Ordnung ist? Ich habe im Internet leider nicht wirklich was dazu gefunden:
Ich habe seit 2014, parallel zu meinem Studium, einen Minijob gehabt. Jetzt bin ich fertig mit dem Studium und bewerbe mich auf dem Arbeitsmarkt. Solange ich noch nichts festes habe, arbeite ich weiterhin bei dem selben Arbeitgeber auf 450 Euro Basis.
Jetzt habe ich vor einigen tagen ein Papier vom Minijob Arbeitgeber bekommen, mit der Bitte zum Unterschreiben:
“Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch Sechtstes Buch (SGB VI)”
Das Datum ist auf das Jahr 2014! datiert.
Können die so etwas machen?
Ich habe mir bis jetzt nicht wirklich Gedanken um die Rentenversicherungspflicht gemacht, weiß aber das ich Monatlich 3,6 Prozent meines Verdienstes abgeben müsste. Das ist meines Wissens nicht passiert. Habe aber auch keinen Antrag auf Befreiung gehabt….
Wie läuft das jetzt ab? Ich habe ein ungutes Gefühl das zu Unterschreiben.
Falls ich das nicht Unterschreibe, kann ich dann die 3,6% der letzten 5 Jahre selber zahlen? und der Arbeitgeber seinen Anteil?
Ich habe immer sehr unterschiedlich oft gearbeitet ->sehr häufig unter 450 Euro (90-200 Euro), 2-3 Monate gar nicht, dann wieder einige Monate genau auf 450 Euro.
Was ich noch gefunden habe:
Von der Deutschen Rentenversicherung habe ich 2014 einen Brief bekommen mit dem Hinweis, dass der Arbeitgeber mich als nicht rentenversicherungspflichtig angemeldet hat. Dazu soll ich schriftlich die Befreiung gegenüber dem Arbeitgeber beantragt haben… habe ich mit ziemlicher Sicherheit nicht gemacht! und wurde darauf auch nicht angesprochen.
Kennt sich da jemand mit aus? Oder hat das gleiche Problem gehabt?
Das würde mir wirklich weiter helfen!
Danke und Grüße
Rene
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