Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch Sechtstes Buch (SGB VI)

Frage von von Rene am 16.12.2019

Hallo!
vielleicht kann mir jemand sagen ob so etwas in Ordnung ist? Ich habe im Internet leider nicht wirklich was dazu gefunden:

Ich habe seit 2014, parallel zu meinem Studium, einen Minijob gehabt. Jetzt bin ich fertig mit dem Studium und bewerbe mich auf dem Arbeitsmarkt. Solange ich noch nichts festes habe, arbeite ich weiterhin bei dem selben Arbeitgeber auf 450 Euro Basis.

Jetzt habe ich vor einigen tagen ein Papier vom Minijob Arbeitgeber bekommen, mit der Bitte zum Unterschreiben:
“Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung nach § 6 Absatz 1b Sozialgesetzbuch Sechtstes Buch (SGB VI)”

Das Datum ist auf das Jahr 2014! datiert.
Können die so etwas machen?

Ich habe mir bis jetzt nicht wirklich Gedanken um die Rentenversicherungspflicht gemacht, weiß aber das ich Monatlich 3,6 Prozent meines Verdienstes abgeben müsste. Das ist meines Wissens nicht passiert. Habe aber auch keinen Antrag auf Befreiung gehabt….

Wie läuft das jetzt ab? Ich habe ein ungutes Gefühl das zu Unterschreiben.
Falls ich das nicht Unterschreibe, kann ich dann die 3,6% der letzten 5 Jahre selber zahlen? und der Arbeitgeber seinen Anteil?
Ich habe immer sehr unterschiedlich oft gearbeitet ->sehr häufig unter 450 Euro (90-200 Euro), 2-3 Monate gar nicht, dann wieder einige Monate genau auf 450 Euro.

Was ich noch gefunden habe:
Von der Deutschen Rentenversicherung habe ich 2014 einen Brief bekommen mit dem Hinweis, dass der Arbeitgeber mich als nicht rentenversicherungspflichtig angemeldet hat. Dazu soll ich schriftlich die Befreiung gegenüber dem Arbeitgeber beantragt haben… habe ich mit ziemlicher Sicherheit nicht gemacht! und wurde darauf auch nicht angesprochen.

Kennt sich da jemand mit aus? Oder hat das gleiche Problem gehabt?
Das würde mir wirklich weiter helfen!

Danke und Grüße
Rene

  • Hallo Rene,

    als Student gelten für Sie keine Besonderheiten bei den Minijob-Regelungen.
    Der 450-Euro Minijob ist versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung sind Sie versicherungspflichtig, wenn Sie Ihre Beschäftigung nach dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben oder bereits vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben (so wie in Ihrem Fall seit 2014) und Ihr monatlicher Verdienst auf einen Betrag von 400,01 Euro bis maximal 450,00 Euro erhöht wurde.
    Sie können sich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
    Beantragen Sie als gewerblicher Minijobber bei dem Arbeitgeber schriftlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, zahlt der Arbeitgeber weiterhin Ihren Pauschalbeitrag von 15 Prozent – der Eigenanteil des Minijobbers (also von Ihnen) fällt weg.
    Der Arbeitgeber muss der Minijob-Zentrale die Befreiung innerhalb von sechs Wochen melden.

    Beantragen Sie als Minijobber mit !mehreren! 450-Euro-Minijobs für einen davon die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, gilt diese auch für alle 450-Euro-Minijobs, die Sie zum Zeitpunkt der Befreiung nebeneinander ausüben und/oder zusätzlich danach aufnehmen!

    Fazit:
    Die Befreiung wird für alle 450-Euro-Minijobs gleichzeitig wirksam und endet erst, wenn kein Minijob mehr besteht!

    Den Antrag zur Befreiung finden Sie im Übrigen hier:
    https://www.gelegenheitsjobs.de/jobboerse/dokumente-broschueren-infoblaetter-formulare-muster/

    Nach Eingang der Meldung bei der Minijob-Zentrale kann diese innerhalb eines Monats der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widersprechen oder ein Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht einleiten. Passiert dies nicht, ist die Befreiung bewilligt.

    Gut zu wissen:
    Die Minijob-Zentrale erteilt keinen Bescheid über die Bewilligung!

    Bitte wenden Sei sich daher im Zweifel an die Minijobzentrale – diese ist für die Abwicklung der Minijobs im Bezug auf die Versicherungspflichten zuständig.
    Das Service-Center der Minijob-Zentrale ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr wie folgt zu erreichen: Tel.: (03 55) 29 02 – 7 07 99.