Sind eigentlich alle Jobs mit geringem Monatseinkommen sozialversicherungsrechtlich Mini- oder Midijobs?
Frage von Peter:
Hallo,
sind eigentlich alle Jobs mit geringem Monatseinkommen sozialversicherungsrechtlich Mini- oder Midijobs? Oder könnte man einen Job mit z.B. 350 EUR Monatsgehalt auch als normales Angestelltenverhältnis führen (bzgl. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung)?
Vielen Dank
Peter
Hallo Peter,
grundsätzlich muss kein Job (z.B. mit Verdienst von 350€ oder ähnlich) als Minijob geführt und abgerechnet werden.
Auch bei einem Verdienst von z.B. 600€ (Midijob) in der Gleitzone muss man das nicht machen.
Es wäre jedoch günstiger in jedem Fall von der Abgabenseite her, da sonst auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.
Außerdem:
Auch in einem Minijob muss man Beiträge zur Krankenversicherung abführen (außer man ist schon durch seinen Hauptjob versichert).
Rentenversicherungspflicht besteht außerdem seit 2013 bei 450€ Minijobs – hier kann man sich aber auf Antrag befreien lassen.
Aber: Der Arbeitnehmer/Minijobber zahlt keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Und der Verdienst ist steuerfrei!