Wie sollen wir die beiden Minijobs versteuern?
Frage von Andy
Hallo,
meine Frau hat seit 2 Jahren einen angemeldeten Minijob über 8 Std./Monat.
Sie zahlt pauschal 2 % Steuern und noch einen Anteil in die Rente.
Nun wird sie bei ihrem zweiten Arbeitgeber auch auf Minijobbasis für 12 Std./Monat angemeldet.
Beide Jobs zusammen sind weit unter den 450.-€.
Sie wurde gefragt,welche Besteuerung sie für den zweiten Job wolle.
Ich habe gelesen,das man nur den ersten Job mit 2% pauschal Steuern anmelden darf und den zweiten müsste man anders machen.
Wir werden aus den Angaben im WWW nicht wirklich schlau.
Ich habe einen Hauptberuf mit LSt.Klasse 3 und wir wollen nicht,das meine Frau zu viel weggenommen bekommt.
Meine Frage: Wie sollen wir die beiden Minijobs versteuern/bzw. was sollen wir wählen,damit meiner Frau so viel wie möglich bleibt.
MfG Andy
Hallo Andy,
bitte erkundigen Sie sich telefonisch bei der Minjobzentrale: 0355 2902-70799
Für den Fall dass mehrere Minijobs gleichzeitig ohne versicherungspflichte Hauptbeschäftigung ausgeübt werden gilt:
Wenn der Arbeitnehmer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat und er bei verschiedenen Arbeitgebern mehrere 450-Euro-Jobs hat, dann werden die Entgelte aus allen Beschäftigungen zusammengerechnet. Wird die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro dabei überschritten, sind für alle Beschäftigungen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abzuführen. Für eine der geringfügigen Beschäftigungen ist die Lohnsteuer nach den persönlichen Lohnsteuermerkmalen des Mitarbeiters abzuführen. Alle weiteren Beschäftigungen sind mit der Lohnsteuerklasse 6 abzurechnen.
Bitte aber sicherheitshalber bei der Minijobzentrale anrufen: 0355 2902-70799
Wir können keine rechtsverbildliche Auskunft geben.