Traumjob finden auf www.gelegenheitsjobs.de

Ob als Promoter, Werkstudent, Servicemitarbeiter oder Empfangsdame: Auch während des Semesters müssen viele Studenten arbeiten. www.gelegenheitsjobs.de ist die Plattform, auf der engagierte Bewerber ihren Top Job finden.

Nicht nur in den teuren Städten München, Frankfurt oder Düsseldorf müssen viele Studenten neben der Herausforderung Studium auch die der Finanzierung bewältigen. 400 Euro Miete für ein WG-Zimmer sind keine Seltenheit, das Auto will betankt, der Kühlschrank gefüllt und das Kinoticket gekauft werden. Da kommt eine beachtliche Summe zusammen und selbst die Unterstützung durch Eltern oder Bafög bedeutet für die meisten Studis nicht, dass sie ein Rundum-Sorglos-Paket erworben haben. Vielmehr stellt sich den meisten Studenten regelmäßig die Frage: Wo finde ich den Job, der mich in der nächsten Zeit über Wasser hält?

Viele Bewerber haben das Portal www.gelegenheitsjobs.de für sich entdeckt. Die Jobangebote sind sortiert nach Städten oder Bundesländern. Bewerber können ihre Chance erhöhen, indem sie ein Profil anlegen. Neben dem Stellenmarkt gibt es zusätzliche Bewerbungstipps und Informationen zu Steuern und Recht.

Abenteuer Studentenjob

Auf www.gelegenheitsjobs.de spiegelt sich das Spektrum eines Stellenmarktes wider. Es werden die derzeit beliebten Jobs angeboten. Diese sind laut Untersuchungen Bürojobs und die Arbeit als Kellner und Barkeeper. www.gelegenheitsjobs.de setzt aber noch einen obendrauf und beweist, dass Studi-Jobs ein echtes Abenteuer werden können. Auf dem Portal finden sich spannende Jobs im Ausland, anspruchsvolle, karrierefördernde Aufgaben, begehrte Jobs bei Film und Fernsehen, sowie Jobs bei Großveranstaltungen wie Events oder Messen!

Und was bringt der Job?

Während Kellner im Schnitt bei 6 Euro plus Trinkgeld liegen, spült der durchschnittliche Studentenjob 9 Euro pro Stunde in die Kasse. Dass die eher niedrigen Verdienste dazu animieren, besonders viel zu arbeiten und das Studium zu vernachlässigen, da hat der Gesetzgeber einen Riegel vorgeschoben.

Recht und Gesetz

Bei allem Enthusiasmus und Engagement: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass das Studium im Vordergrund stehen muss: Die Arbeitszeit darf in der Vorlesungszeit wöchentlich 20 Stunden nicht überschreiten. Sonst verliert man den Studentenstatus und wird als Arbeitnehmer eingestuft. Bei Arbeitsverhältnissen, die sich ausschließlich in den Sommer-Semesterferien abspielen, gibt es keine Einschränkungen der Stundenzahl. Im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung werden nicht mehr als 50 Arbeitstage auf das Jahr verteilt. Dann darf auch der Student mehr als 20 h pro Woche arbeiten. Der Verdienst darf, um nicht sozialversicherungspflichtig zu werden, 400 Euro im Monat nicht überschreiten. Gesonderte Regelungen gelten für Bafög-Empfänger.

Übrigens: Neben Studenten finden auf www.gelegenheitsjobs.de auch Schüler, Mini-, Wochenend- und Nebenjobber sowie “Bewerber 50 plus” ihren Top Job!

 
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