Studenten als Minijobber

Bei Studenten gibt es keine besondere Regelung. Diese sind in der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, von dieser kann sich der Student als Minijobber allerdings jederzeit befreien lassen.

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