Frage von Stuttgarter:
Ich bin aktuell freiwillig gesetzlich krankenversichert. Besteht Sozialversicherungspflicht, wenn ich im Rahmen eines Minijobs knapp 450€ monatlich und zusätzlich grob 50-200€ (Einkommen kann variieren) aus freiberuflicher Tätigkeit verdiene? Oder werden die Einkommen in diesem Fall nicht addiert und ich wäre somit nicht sozialversicherungspflichtig?
Danke im Voraus!
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Antworten & Kommentare
Die Einkommen werden unserer Ansicht nach nicht addiert (was die Sozialversicherungspflicht betrifft) - d.h. das Anstellungsverhältnis "Minijob" bleibt frei in der SV für Dich (der AG zahlt ja seinen Anteil), und für Deine selbständige Tätigkeit bist Du ja (wie Du angegeben hast) zusätzlich krankenversichert (was ja Pflicht! ist) und für weitere Versicherungen wie Rente/Pflege etc. selbst verantwortlich. Wende Dich aber zu Sicherheit an die Bundesknappschaft.