Neuer Mindestlohn 2020: gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 9,35 Euro

Zum 1. Januar 2020 wird der Stundenlohn erneut angehoben. Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer um 16 cent pro Stunde (=1,7%).
Alle angestellten Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf 9,35 Euro pro Stunde.
Die Bundesregierung hat dies bereits 2018 beschlossen. Aktuell liegt der Mindestlohn bei 9,19 Euro.

Minijobs: mindestens 9,35€ Gehalt pro Stunde gesetzlich vorgeschrieben!

Ab dem 1. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 Euro.
Damit würde sich bei geringfügigen Beschäftigungen bzw. bei allen Minijobbern die Arbeitszeit verkürzen – sofern diese bisher auf der Grenze früherer Mindestlöhne angestellt waren (der Mindestlohn ändert sich jährlich, Stand 2019 war 9,19€).

Änderungen im Arbeitsvertrag!
In allen Fällen müsste der Arbeitsvertrag korrigiert werden. Den vormaligen Mindestlohn aus 2019 gibt es ja dann nicht mehr. Im Arbeitsvertrag muss also mindestens 9,35 Euro (Stand 2020) stehen! Eine Obergrenze für den Stundenlohn gibt es nicht, außer bei der kurzfristigen Beschäftigung (siehe oben).

Mindestgrenzen im EU-Vergleich:
1. Luxemburg: 11,97 Euro Mindestlohn.
2. Frankreich: 10,03 Euro,
3. Niederlande: 9,91 Euro,
4. Irland 9,80 Euro,
5. Belgien 9,66 Euro,
6. Deutschland mit 9,35€ Mindestlohn

Mindestlohn für Auszubildende
2020 bekommen Auszubildende erstmals einen eigenen Mindestlohn.
Zum 1. Januar 2020 müssen Betriebe ihren Auszubildenden mindestens 515 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr zahlen.
Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr.


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