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Muss der Verdienst aus dem 450-Euro-Minijob bei der Einkommensteuer angegeben werden?

Wenn die Lohnsteuer eines Minijobs vom Arbeitgeber direkt an die Minijobzentrale abgeführt wird, muss dieser nicht bei der Einkommenssteuer angegeben werden (wenn das Arbeitsentgelt aller Minijobs zusammengerechnet 450€ nicht überschreitet)

Mehr Informationen in unserem Video-Bereich.

Quelle: www.youtube.com/user/MinijobZentrale

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