Wenn die Lohnsteuer eines Minijobs vom Arbeitgeber direkt an die Minijobzentrale abgeführt wird, muss dieser nicht bei der Einkommenssteuer angegeben werden (wenn das Arbeitsentgelt aller Minijobs zusammengerechnet 450€ nicht überschreitet)
Mehr Informationen in unserem Video-Bereich.
Quelle: www.youtube.com/user/MinijobZentrale
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