Minijobs: was der Arbeitgeber nicht darf

Immer wieder kommt es vor, dass Minijobber oder Arbeitnehmer, die in ihren jeweiligen Berufen arbeiten (juristische) Probleme haben. Um so wichtiger ist es, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Rechte genau kennen und sich stets über aktuelle Gesetzesänderungen informieren. Auch wenn vieles nicht absichtlich geschieht, so ist es trotzdem juristisch nicht erlaubt.

Ist Ihnen so etwas schon mal passiert?

– keinen Urlaubsanspruch im Minijob

– kein Geld im Krankheitsfall

– Kündigung ohne Grund

– undurchsichtig Abgaben (z.B.: Bruchglaspauschalen in der Gastro, Geld in die Kasse legen, wenn bei der Abrechnung was fehlt etc.)

– Arbeitsmaterial aus eigener Tasche zahlen müssen (z.B. Kellnergeldbeutel, Arbeitskleidung)

Das rbb Verbrauchermagazin SUPER.MARKT sucht nach Minijobbern oder Arbeitnehmern, die mit solchen Problemen in der Arbeit konfrontiert werden. Wer solche oder ähnliche Probleme selbst erlebt hat und aus dem Raum Berlin oder Brandenburg kommt, kann sich unter Pecanic@autorenwerk.de melden.

Branche, Alter und Beschäftigungsverhältnis sind erst mal unwichtig.


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