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Minijob und Corona – das solltest Du wissen!

Gibt es Kurzarbeitergeld für Minijobber? Was passiert mit Deinem Minijob, wenn Du an Corona erkrankst?

In diesen Zeiten wird viel über Arbeitsplätze und deren Verlust diskutiert. Stellen wurden gestrichen oder gekündigt, Kurzarbeit wurde in vielen fällen beantragt, einige Arbeitnehmer sind im Homeoffice. Seit März 2020 ist die Unsicherheit größer geworden, vor allem bei Minijobbern.

Wie wirkt sich Corona auf Minijob-Verhältnisse aus?

Im Frühjahr gab es einen Aufschrei unter den Landwirten. Die Aushilfen und Helfer für alle Saison-Arbeiten in der Landwirtschaft (Erntehelfer, Spargelstecher, etc.) durften aus dem Ausland nicht mehr einreisen. Eine Katastrophe für beide Seiten. Aber viel schlimmer traf es die Studenten. Jeder weiß, dass die Servicekräfte, Kellner und Helfer in der Gastro zum großen Teil studierende sind. Welche Rechte haben die Minijobber? Kann der Arbeitgeber hier Kurzarbeit beantragen?

Fakt ist: Es gibt keine Kurzarbeit für Minijobber, auch sonst erhalten sie vom Staat keine soziale Absicherung oder finanzielle Unterstützung. Sie sind auf sich alleine gestellt.

 

Was passiert, wenn Minijobber an Corona erkranken?

Gute Nachrichten: Wenn du aus irgendwelchen gründen für eine bestimmte Zeit krank wirst, hast du natürlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Warum? Du bist in einem festen Arbeitsverhältnis, auch wenn es ein Minijob ist! Dieser Anspruch ergibt sich aus § 3 Abs. (1) des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG). Der Arbeitgeber ist somit verpflichtet, den Verdienst für weitere 6 Wochen auszuzahlen.

 

Was passiert, wenn Minijobber länger als 6 Wochen krank sind?

Nach sechs Wochen besteht für Minijobber kein Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

 

Kann der Minijob vom Arbeitgeber wegen Corona fristlos gekündigt werden?

Nein, der Minijob ist wie jedes andere Arbeitsverhältnis an Rechten und Pflichten gebunden. Der Arbeitgeber selbst ist an die Kündigungsfrist gebunden und falls er gegen diese verstößt, kann es auch im Minijob zur Kündigungsschutzklage kommen.

 

Darf während Corona die 450€ Grenze überschritten werden?

Es kann auf Grund der Krise dazu kommen, dass Minijobber mehr Stunden arbeiten müssen, als ursprünglich vereinbart. Das ist aber nur der Fall, wenn die Verdienstgrenze gelegentlich und unvorhersehbar überschritten wird. Der Jahresverdienst von 5.400€ in drei Kalendermonaten darf nicht überschreitet werden.

 

Was heißt das jetzt für Minijobber?

  • Minijobber sind vor dem Gesetz allen anderen Arbeitnehmern gleichgestellt.
  • Während der Quarantäne hat der Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Die Lohnfortzahlung gilt im Krankheitsfall für den Zeitraum von 6 Wochen.
  • Ist der Minijobber über längeren Zeitraum erkrankt und daher arbeitsunfähig, hat er kein Anspruch auf Krankengeld.
  • Die Verdienstgrenze von 450€ darf bei bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.
  • Es kann nur zur Kündigung kommen, wenn sich an Kündigungsfristen und andere Bedingungen gehalten wird.

 

Redaktion (fk) Ferdinand Karl

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