Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Minijob in Verbindung mit der Familienversicherung in der Krankenkasse und der einmaligen Energiekostenpauschale:
Ich verdiene regelmäßig 450 EUR und befinde mich somit innerhalb der Hinzuverdienstgrenze, die mir die beitragsfreie Versicherung in der Familienversicherung ermöglicht.
Wie sieht es nun mit der Auszahlung der Energiekostenpauschale in Höhe von 300 EUR aus? Wird aus dem bisherigen Minijob dann automatisch einmalig ein Midijob, bei dem Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden? Gesamteinkommen im September wären dann ja, da es sich bei der Pauschale um eine steuerpflichtige Zahlung handelt, 450+300=750 EUR, also wären dann per Gleitzone abgabepflichtiges Einkommen 677,47 (KV14,6%, Sonderbeitrag 1,3%) überschlägig 120,84 Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen, zzgl. Steuern?
Sehe ich das so richtig, oder wird die einmailige Pauschale bei der Familienversicherung als unschädlich betrachtet?
Digi
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