Krankenversicherung als Minijobber ohne sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Frage von Sophie

Liebes Team von Gelegenheitsjobs.de,

Ich habe nun lange recherchiert und leider doch noch Unsicherheit, was die Abgaben und Pflichten bei der Kombination meiner zukünftigen Jobs angeht.

Um es kurz zu halten:
Ich habe meine Hauptbeschäftigung gekündigt und werde den Rest des Jahres überwiegend als Mini-/ Midijobber oder kurzfristige Beschäftigung angestellt sein.

Wie läuft das mit der Sozialversicherung, besonders der Krankenversicherung ab, wenn ich als Minijobber angestellt bin und gleichzeitig für 2 Wochen als kurzfristige Beschäftigung (bei einem anderen Arbeitgeber) angestellt bin. Oder was wäre, wenn ich NUR einen Minjob für einige Zeit ausübe? Muss ich mich nochmal extra krankenversichert lassen, da ich in beiden Fällen keiner Hauptbeschäftigung nachgehe?

Dann wird es der Fall sein, dass ich im Sommer für 3 Monate als Vollzeitkraft in einem Gastrobetrieb angestellt bin, in den Herbstmonaten dann ‘runtergestuft’ werde als Minijobberin. Wenn die Saison dann endgültig vorbei ist werden evtl. 2 Monate entstehen, in welchen ich keiner Beschäftigung nachgehe, bis ich dann nochmal als kurzfristige Beschäftigung/Midijobber (was wäre besser?) auf einem Weihnachtsmarkt jobben werde. Worauf muss ich bei den Sozialabgaben achten und wo muss ich mich in solchen ‘Lücken’ genau melden (beim Arbeitsamt arbeitslos melden um krankenversichert zu bleiben !?)

Vielen Dank für die Zeit und ich hoffe ich kann anderen mit dieser Frage ebenfalls helfen!

Lieben Gruß, Sophie

  • Antwort:

    Hallo Sophie, Dein Fall ist etwas komplexer, da Du unterschiedliche Anstellungsverhältnisse und Minijob-Formen ansprichst. Wir können Dir hier darum auch nur eine allgemeine Auskunft geben, da wir Deine tatsächlichen Arbeitsverträge ja nicht kennen.

    Einfach gesagt: wenn Du keiner sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehst, dann musst Du Dich immer eigenständig krankenversichern. Oder anders gesagt: ein Minijob alleine führt nicht dazu, dass du kranken- und pflegeversichert bist.

    Du musst also anderweitig kranken- und pflegeversichert sein, zum Beispiel in einer Familienversicherung oder Studierender. Ein Minijob in “kurzfristige Beschäftigung” ist in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei – das bedeutet, dass Du Dich selbst versichern musst.
    Als Midijobber hättest Du den Vorteil, dass Dich Dein Arbeitgeber krankenversichert. Die Abgaben der Arbeitgebers sind nur geringfügig höher und Du wärst KV-versichert. In den Zeiten, in denen Du nicht arbeitest, kannst Du Dich natürlich sofort arbeitslos melden, dann bist du automatisch krankenversichert. Wenn Du einen Minijob während der Arbeitslosigkeit ausübst, dann werden die Einkünfte vom Minijob allerdings angerechnet, so dass dir nur noch 165 Euro bleiben, aber Du bist versichert und das ist wichtiger.
    Vergiss nicht, dass Du auch Steuern zahlen musst, wenn Du die Einkommensgrenze von 5400€ überschreitest.
    Bitte wende Dich bestenfalls an die Minijobzentrale unter (03 55) 29 02 – 7 07 99 für Auskünfte dieser Art.