Frage von Kleinunternehmer
Hallo, Ich frage mich gerade (weil ich neue Nebenjobs suche) ob es funktioniert als Kleinunternehmer gemeldet zu sein (für eine Stadtführerfirma) und neben bei noch einen Minijob für 450 Euro auszuüben? Ich gehe extern zur Schule und erhalte noch Kindergeld. Laut der Stadtführerfirma dürfte ich 1500 Euro im Jahr verdienen, stimmt das? Ich habe andre Beträge gelesen.
Vielen Dank und liebe Grüße
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Antworten & Kommentare
Grundsätzlich gilt:
Kindergeld bekommst Du trotzdem, wenn es sich um:
- Einkommen aus einem Ausbildungsverhältnis handelt (Ausbildungsvergütung)
- es sich um Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung handelt (Minijob, 450-Euro-Job)
- die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschritten werden