Frage von Nebenjob2018:
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem wegen Mobbing meinen Job gekündigt (also keine Sperrfrist), mich arbeitslos gemeldet und beziehe seitdem ALG. Jetzt fange ich im September wieder mit der Schule an und möchte bis dahin nur 1 oder 2 Nebenjobs haben, aber keinen normalen Job. Lässt mich das Arbeitsamt dann mit ihren Vermittlungsvorschlägen und dem Zwang zu einem festen Job in Ruhe oder geht das weiter bis ich einen sozialversicherungspflichtigen Job habe?
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Antworten & Kommentare
Da es ja ums GELD geht...
Grundsätzlich befürwortet die Arbeitsagentur einen "Nebenjob/Minijob" während der Arbeitslosigkeit. Ob es 1 oder 2 sind, spielt dabei keine Rolle:
Beim ALG-I bleiben vom Netto 165 € anrechnungsfrei - was darüber hinausgeht wird in voller Höhe angerechnet.
Beim Nebenjob während der Arbeitslosigkeit ist zwingend darauf zu achten, dass 14,99 Stunden (also 14 Stunden und 59 Minuten) und auf keinen Fall genau 15,00 Stunden erreicht werden.
Beim ALG-II gelten andere Anrechnungsregelungen. Eine Stundenbegrenzung wie beim ALG-I gibt es nicht. 100 Euro sind frei.