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Immer mehr Zweitjobs

Wie das Hamburger Abendblatt auf Berufung einer DGB Auswertung mitteilt, ist jeder siebte in Hamburg Beschäftigte ein Minijobber. In der Hamburger Gastronomie ist angeblich sogar jeder zweite Job ein Minijob. Die DGB Vorsitzende Katja Karger ist das Minijob-Modell ein Dorn im Auge. Es würden wichtige Arbeitnehmerrechte vorenthalten werden, so die Gewerkschaftschefin, und der Minijob führe in eine Sackgasse.

So ganz stimmt das jedoch aus objektiver Sicht nicht.
DER DGB unterschiedet nämlich nicht zwischen Studenten und Zweitjobber, die nicht mehr als 450€ nebenbei verdienen möchten und denjenigen, die wegen Ihres Minijobs nicht mehr verdienen können (aber angeblich wollen).

Nun, die Gleitzonenregelung entspricht aber genau dem, was der DGB angeblich vermisst. Der Minijobber, der mehr als 450€ verdienen will, kann in der Gleitzone (Midijob) mehr arbeiten. Natürlich verdient er netto weniger pro Arbeitsstunde, da die Sozialabgaben anfallen. Gleichzeitig wird auch der Arbeitgeber stärker entlastet, da ja der Arbeitnehmer mitzahlt. Der DGB wünscht sich laut deren Konzept Arbeitnehmerabgaben vom ersten Euro an…

Für Studenten und Nebenjobber ist ein Minijob aber gerade darum so interessant – und nebenbei bemerkt: diese Zielgruppe will nicht und kann nicht länger arbeiten, da ja ein Studium oder ein Hauptjob existiert – weil gerade keine Sozialabgaben pro Stunde Arbeitszeit anfallen.

Die etwas sehr pauschale Aufrechnung des DGB ist also im derzeitigen Wortlaut viel zu allgemein (und auch nicht richtig) und das vorgeschlagene “Reformkonzept” verringert für Arbeitnehmer sogar die Attraktivität dieser kleinen Beschäftigungsverhältnisse.
In einem hat der DGB jedoch Recht – es muss besser aufgeklärt werden, was die Arbeitnehmerrechte von Minijobbern betrifft (z.B. Entgeltfortzahlung im Urlaub oder bei Krankheit). Aber der DGB sollte dann auch so fair aufklären, dass Ihre aktuellen Presseberichte keinen objektiver Blick auf die Zielgruppe der Minijobber darstellt, sondern sich mehrheitlich nur auf diejenigen bezieht, die bis auf den Minijob und die Stütze durch Harz4 kein Einkommen haben.

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