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Finanzielle Sicherheit im Alter – worauf sollten Gelegenheitsjobber achten?

Gelegenheitsjobs sind häufig die einzige Möglichkeit, berufstätig zu sein. Meist sind Minijobber auf ihren Nebenerwerb als zusätzliche Einnahmequelle angewiesen. Bei dauerhafter Niedriglohnbeschäftigung besteht das Risiko, dass es im Alter zu Versorgungslücken kommt.

 

Kann die betriebliche Altersvorsorge eventuelle Versorgungslücken ausgleichen?

Für viele Arbeitnehmer ist der Nebenjob wichtig, um die finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Spätestens im Rentenalter können sich Lücken in der Erwerbsbiografie wie (Langzeit-)Arbeitslosigkeit, Erwerbsunterbrechungen durch Kindererziehung oder häusliche Pflege bemerkbar machen. Rund um das Thema Rente gibt es einige Irrtümer. Zu den am meisten verbreiteten Rentenirrtümern zählt, dass die Rente automatisch gezahlt wird. Die Altersrente muss jedoch spätestens drei Monate vor dem möglichen Rentenbeginn schriftlich beantragt werden. Wer aus beruflichen, gesundheitlichen oder privaten Gründen vorzeitig in Rente geht, muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen, die auch mit Erreichen des regulären Rentenalters von der monatlichen Rente abgezogen werden.

Obwohl die meisten Arbeitnehmer über ein durchschnittliches Einkommen verfügen, wird davon ausgegangen, dass das Risiko für Altersarmut weiter steigt. Um die Versorgungslücken auszugleichen, ist eine zusätzliche Rente (oder ein zusätzliches Einkommen) erforderlich. Dabei hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Betriebsrente, während sich der Arbeitgeber um die Formalitäten kümmern muss. Damit bei der Altersversorgung keine Lücken entstehen, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig weitreichende Informationen zum Thema betriebliche Altersvorsorge einzuholen.

Durch regelmäßige Beitragszahlungen, die vom Bruttogehalt abgezogen werden, kann die spätere Rente aufgestockt werden. Die betriebliche Altersvorsorge wird staatlich gefördert, sodass auch mit Arbeitgeberzuschüssen gerechnet werden kann. Für Arbeitnehmer ergeben sich dadurch einige Vorteile wie beispielsweise die niedrigere Besteuerung, da die Beitragszahlungen direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden. Auch für den Arbeitgeber ist diese Form der Altersvorsorge vorteilhaft, da das Unternehmen weniger Sozialabgaben zu leisten hat.

 

Die Unterschiede zwischen Pensionskasse und Direktversicherung

Die Direktversicherung gilt in Deutschland als die am häufigsten gewählte Form der betrieblichen Zusatzrente. Da abhängig vom Direktversicherungsmodell (Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung) einige Unterschiede bei Abschlusskosten und Gebühren bestehen, ist es ratsam, sich zuvor über diese Konditionen zu informieren und verschiedene Alternativen miteinander zu vergleichen.

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird zwischen Pensionskasse und Direktversicherung unterschieden. Das Prinzip ist bei beiden Modellen im Grunde gleich, da es bei diesen Vorsorgeformen um eine Entgeltumwandlung geht. Beim Auszahlungszeitpunkt gibt es jedoch einen großen Unterschied. So wird eine Rente aus der Pensionskasse nur ausgezahlt, wenn sich ein Arbeitnehmer tatsächlich im Ruhestand befindet und keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgeht.

Wenn der Renteneintritt aufgeschoben wird, wird in diesem Zeitraum keine Rente aus der Pensionskasse gezahlt. Im Unterschied dazu wird für die Auszahlung einer Rente aus der Direktversicherung von vornherein ein bestimmtes Datum oder Alter vereinbart. Meist beginnt die Rentenzahlung zum gleichen Zeitpunkt wie die Regelaltersrente. Auch wenn ein Versicherter länger arbeiten möchte, wird mit der Auszahlung der Rente aus der Direktversicherung zum vertraglich festgelegten Termin begonnen.

Bei einem Arbeitgeber­wechsel gehen angesparte Ansprüche aus betrieblichen Renten nicht verloren. Abhängig von der Art der betrieblichen Altersvorsorge müssen beim Jobwechsel verschiedene Regelungen berücksichtigt werden. So kann ein neuer Arbeitgeber den ursprünglichen Vertrag übernehmen oder das angesparte Kapital in das bestehende Versorgungssystem im Unternehmen übertragen. Außerdem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihren bAV-Vertrag privat weiterzuführen oder beitragsfrei zu stellen.

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