• Hallo Finn,

    ab 13 Jahren darst Du verschiedenen Tätigkeiten nachgehen, um Dein Taschengeld aufzubessern. Eine Auflistung der erlaubten Tatigkeiten findest Du unter folgendem Link: Verordnung über den Kinderarbeitsschutz. Arbeiten im Supermarkt gehört hier leider nicht dazu. Grundsätzlich darfst Du nicht mehr als 2 Stunden pro Tag arbeiten, nicht vor dem Schulbeginn und nicht nach 18 Uhr. Die Arbeit darf weder Deine Gesundheit gefährden, noch dazu führen, dass Deine schulischen Leistungen dadurch beeinträchtigt werden. Wir wünschen Dir viel Glück und Erfolg auf Deiner Suche nach einem passenden Ferienjob!