Elterngeld: wer zusätzlich einen Minijob ausübt profitiert!

Nach der Kindesgeburt ändert sich vieles bei jungen Familien. Nicht nur der Alltag wird auf den Kopf gestellt,  manchmal ändern sich auch die Vorstellungen von Beruf und Karriere. Damit in den neuen stürmischen Zeiten alles ein bisschen leichter von der Hand geht, gibt es für die frischgebackenen Eltern ein „Elterngeld“.

Das Elterngeld erleichtert es Müttern und Vätern die Auszeit vom Beruf zu nehmen. Es kann auch bei einem Minijob beantragt werden. Nach der Geburt eines Kindes müssen die Mütter und Väter viele Formulare ausfüllen und Anträge stellen. Das Elterngeld gehört auch dazu. Es stellt sich immer die Frage, wie viel Elterngeld in der Elternzeit ausgezahlt wird.

Die Elternzeit ist die unbezahlte Arbeitsfreistellung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach der Geburt eines Kindes. Jeder Elternteil, der in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf die Elternzeit bis das Neugeborene sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Man sollte sich natürlich bestenfalls schon während der Schwangerschaftsphase überlegen, wie lange man zuhause bleiben möchte.
 

Elterngeld – wie viel bekomme ich?

Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die für maximal 14 Monate gezahlt wird. Wenn man weiß, wie lange man zuhause bleiben möchte, kann man das Elterngeld auch entsprechend auf 2 Jahre „splitten“.

Elterngeld auf 2 Jahre splitten hat einen Vorteil: im 2. Erziehungsjahr kann gearbeitet werden ohne dass Abzüge entstehen! Andernfalls werden einem die Einnahmen entsprechend gekürzt.

Das Elterngeld ersetzt 65-67 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens. Es beträgt mindestens 300 und maximal 1800 Euro.
 

Wer zusätzlich einen Minijob ausübt profitiert!

Auch pauschal versteuerte Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung – den sogenannten Mini-Jobs – fließen in die Einkommensermittlung ein. Es werden also nicht nur Rentenbeitragsjahre durch Minijobs erzeugt, sondern auch höhere Einkünfte. Wer also die letzten 12 Monate vor Geburt einen Minijob zusätzlich ausübt kann sein Elterngeld für die Elternzeit aufbessern.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen spielen für die Elterngeldberechnung aber keine Rolle. Auch das Geld aus einer Abfindung bleibt unberücksichtigt.

Aber wie ist es, wenn man bereits in Elternzeit ist?
 

Kann man einen Minijob in der Elternzeit ausüben?

Ja! Mit einem Minijob in der Elternzeit kann man die Haushaltskasse aufzubessern. Zum Beispiel als Haushaltshilfe.

Nachdem der eigentliche Arbeitsvertrag auch während der Elternzeit weiter besteht, müssen Sie bei Ihrem „eigentlichen“ Arbeitgeber die Zustimmung einholen, wenn Sie einen Minijob während der Elternzeit bei einer anderen Firma aufnehmen wollen. Ihr Arbeitgeber kann seine Zustimmung innerhalb von vier Wochen aus betrieblichen Gründen verweigern. Geschieht dies nicht fristgerecht, gilt die Zustimmung als erteilt.

 

Achtung:

Der Elterngeldstelle muss mitgeteilt werden, dass einen Minijob ausübt wird. Eventuell muss das Elterngeld neu berechnet werden.
 

Wie viele Stunden darf ich während der Elternzeit arbeiten?

Während der kompletten Elternzeit dürfen nicht mehr als 30 Wochenstunden gearbeitet werden! Das gilt übrigens auch für den Fall, dass Sie kein Elterngeld mehr beziehen.
 

Wird das Entgelt aus dem Minijob auf mein Elterngeld angerechnet?

Ja, jeglicher Hinzuverdienst wird auf das Elterngeld  angerechnet.
 

Wo finde ich einen geeigneten Minijob?

Seit 2003 gibt es schon effektive Methoden alternativ zum Arbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit). Die besten Jobportale für Minijobs sind natürlich auch im Nebenjobsegment angesiedelt. Im Minijobzentrum finden sich die aktuellen Minijobs in Deutschland. Studenten, die Minijobs ausüben wollen, finden diese unter Studentenjobs.net. Alle Nebenjobs für alle Arbeitnehmer werden unter Nebenjobs.net und bei Gelegenheitsjobs.de gelistet und Aushilfen findet man unter Aushilfsjobs.net.

Auch ein Minijob beim „alten“ Arbeitgeber ist möglich, da die Hauptbeschäftigung während der Elternzeit ruht. Das geht aber nur während der Elternzeit!