• Beim ALG-I bleiben vom Netto 165 € anrechnungsfrei – was darüber hinausgeht wird in voller Höhe angerechnet.
    Beim ALG-II sind 100€ frei. Von dem, was du darüber verdienst – also zwischen 100,01 Euro und 1.000,00 Euro sind immer 20% frei.
    Und:
    1000 € – 1200 € Brutto und 10 % Freibetrag und dieser erhöht sich von 1000 € – 1500 € Brutto wenn Du in einer Bedarfsgemeinschaft mit min. einem minderjährigen Kind lebst !

    Beim ALG – 1 gibt es auch noch eine Ausnahme, da darf man unter bestimmten Voraussetzungen auch im ALG – 1 Bezug mehr als 165 € ohne Anrechnung dazu verdienen, dass wäre der Fall, wenn man seine Nebentätigkeit schon min. 12 Monate innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit hatte.

    Dann dürfte man auch im ALG – 1 Bezug den Durchschnitt aus den 12 Monaten weiterhin ohne Anrechnung dazu verdienen,min. jedoch diese 165 € pro Monat.

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