Frage von Schülerjob2002
Hallo!
Ich bin 16 Jahre alt (Steuerklasse 1) und arbeite als Minijob-Aushilfe in geringfügiger Beschäftigung und verdiene im Monat 360€.
Meine Beraterin im Jobcenter meinte jedoch, es würden mir 100 Euro von meinem Verdienst abgezogen werden. Sie konnte mir das aber leider nicht verständlich genug erklären… ich hab zwar ein paarmal nachgefragt, aber verstanden habe ich das nicht. Kann die Frage jemand beantworten?
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Antworten & Kommentare
Hallo! Das hast Du etwas durcheinander gebracht. Ein Lohnabzug findet bei Dir nicht statt. Aus Deiner Frage geht hervor, dass Du in einer Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern lebst und Deine Eltern Hartz 4 beziehen, da hier auch ein "Bedarf" für dich an Deine Eltern ausgeschüttet wird.
Deine Eltern bekommen Geld für Dich/Deinen Bedarf - und auf diesen wird Dein Erwerbseinkommen (auch ein geringfügiger Minijob) unter Berücksichtigung der Freibeträge (§ 11 b SGB - l ) angerechnet.
Freibetrag:
Grundsätzlich bei Dir 100€ (Grundfreibetrag)
--> es verbleiben 260€, die angerechnet werden würden. Davon werden noch einmal 20% (also 52€) als zusätzlicher Freibetrag abgezogen:
100+52=152€ --> entspricht Deinem Freibetrag
Dein Erwerbseinkommen liegt also bei 208€
Diese 208€ werden Deinen Eltern von dem Bedarfsgeld (für Dich) abgezogen - es bleiben nur noch die Freibeträge übrig = 152€
TIPP der Redaktion:
Versuche in den Ferien zu arbeiten, da sind 1200€ Verdienst anrechnungsfrei!
Siehe: Nebenjob für Schüler, deren Eltern Hartz 4 (ALG2) beziehen