Mindestlohn 2025: Das hat sich geändert!
Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn um 41 Cent wie geplant auf 12,82 Euro.
Seit 2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn (unterste Lohngrenze!) für nahezu alle Beschäftigten. Ausnahmen gibt es nur für Auszubildende, Praktikanten und Langzeitarbeitslose.
Die Mindestlohnkommission hat am 01.01.2015 einen Mindestlohn von 8,50 € brutto pro Stunde festgelegt, dieser ist über die Jahre hin auf nun 12,82 Euro im Jahr 2025 gestiegen. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn existieren auch branchenspezifische, höhere Mindestlöhne, die durch Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften entstehen.

Achtung:
Die Stundenanzahl muss bei Minijobverhältnissen angepasst werden!
Denn wenn der Lohn steigt, verringert sich natürlich die Anzahl der Stunden, die in einem Minijob gearbeitet werden dürfen. In unserem Stellenmarkt für Minijobs finden Sie jederzeit passende Minijobs in Ihrer Region.
