Studentenjobs sind nicht gleich Jobs für Werkstudenten
Werkstudenten
Werkstudenten und deren Arbeitgeber genießen ein einzigartiges Privileg:
Sie zahlen beide keinerlei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, und zwar unabhängig von der Höhe des Einkommens!
Tipp: Das gilt nur bei befristeten Arbeitsverträgen!
Beiträge zur Rentenversicherung müssen allerdings geleistet werden. Mehr über Werkstudenten erfahren Sie hier: Studentenjobs aktuelle Regelungen
Hier finden Sie Jobs für Werkstudenten im Stellenmarkt.
Studenten und Studentenjobs
Wenn das Studium nicht Vorrang vor dem Job behält oder der Job nichts mit der Studienrichtung gemein hat, gelten andere Regeln. Ebenso während eines Urlaubssemesters oder neben einem Teilzeitstudium. Auch neben einem Promotionstudium oder als Teilnehmer/innen an dualen Studiengängen ist man KEIN Werkstudent!
Viele Studenten gehen allgemeinen Nebenjobs nach und lassen sich auf Minijob Basis entweder geringfügig oder kurzfristig anstellen. Vor allem die kurzfristige Beschäftigung ist interessant, da hier ähnlich geringe Abgaben anfallen, wie bei einem Werkstudenten. Studentenjobs sind ganz normale Nebenjobs, die in die Alterskategorie von Studenten passen:
Hier finden Sie Studentenjobs im Stellenmarkt.
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