Die Sozialversicherungsnummer und die Steueridentifikationsnummer sind bei jeder Lohnabrechnung notwendig und beim Arbeitgeber anzugeben. Die SV-Nummer wird auch als Rentenversicherungsnummer bezeichnet.
Die SV-Nummer befindet sich auf dem Sozialversicherungsausweis. Der SV-Ausweis wird jedem postalisch zugestellt, der einmal in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt war.
Alternativ ist die SV-Nummer auch auf der letzten Lohnabrechnung zu finden.
Wenn die Sozialversicherungsnummer nicht mehr auffindbar ist oder der SV-Ausweis verloren wurde, kann ein neuer beantragt werden. Hierzu einfach bei der eigenen Krankenkasse oder der allgemeinen Rentenversicherung telefonisch nachfragen oder online beantragen: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
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