Ja, wenn keine sozialversicherungspflichtige Haupt-Beschäftigung vorliegt, kann der Minijobber bei verschiedenen Arbeitgebern parallel mehrere Minijobs ausüben. Hierbei ist zu beachten, dass die Entgeltgrenze aller Minijobs zusammengerechnet 450€ pro Monat nicht überschritten werden darf.
Wichtig: Kurzfristige Minijobs (kurzfristige Beschäftigungen) werden in dieser Zusammenrechnung jedoch NICHT einbezogen und spielen keine Rolle!
Hier geht es zur Video-Erklärung “Sind mehrere 450-Euro Minijobs möglich?”
Quelle: www.youtube.com/user/MinijobZentrale
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