Sie sind Rentner und möchten in einem Haushalt auf 450€ Basis nebenher jobben? Oder sind Sie ein Haushalt, der eine/n Rentner/in als Haushaltshilfe geringfügig beschäftigen will?
Da es viele Regeln gibt, wollen wir Ihnen hier eine Übersicht darüber geben, worauf zu achten ist:
Wie viel der Rentner verdienen darf, hängt von seinem Alter ab
Sobald der Minijobber die Regelaltersgrenze erreicht, ist der Hinzuverdienst unbegrenzt möglich. Seit dem 1.7.2017 gibt es einen “Jahreswert” von 6.300 Euro für die Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben (abhängig vom Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren).
Vorsicht: Auch für Rentner im Minijob gelten natürlich die Minijob-Entgeltgrenzen von 450€ pro Monat oder maximal 5400€ pro Jahr!
Welche Abzüge hat der Rentner in seiner Rente durch den Hinzuverdienst von 450€/Monat?
Keine Abzüge. Die Rente wird so wie bisher ohne Abzüge ausgezahlt.
Gibt es für den Rentner Steuern und Versicherung, die vom Lohn abgezogen werden?
Nein. Der Rentner bekommt brutto für netto, alle Abgaben trägt der Arbeitgeber (der Privathaushalt)
Wie hoch sind die zusätzlichen steuerlichen Belastungen und die Versicherungsleistungen die der Haushalt für seinen Minijobber zahlen muss?
Vom Haushalt werden pauschal 14,74% (Stand Februar 2019) für alle Steuern und Versicherungen eingezogen, die zu tragen sind. Die Minijobzentrale zieht diese 2 mal jährlich direkt vom Arbeitgeberkonto ein (31.07.&31.01.). Damit sind alle Kosten für Finanzamt (Pauschsteuer), Unfallversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung abgedeckt.
Hier finden Sie das PDF “Haushaltsscheck“, mit dem Sie Ihre/n Minjob-Rentner/in bei der Minijobzentrale anmelden können.
Rentner als Minijobber anmelden
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