Mindestlohn im Minijob – schrittweise Anstieg bis 10,45€

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Nicht nur Minijobber werden in kommenden zwei Jahren mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. In mehreren Stufen (Quelle Bundesregierung):

01/2021 – 9,35€ auf  9,50€
07/2021 – 9,50€ auf  9,60€
01/2022 – 9,60€ auf  9,82€
07/2022 – 9,82€ auf  10,45€

Die Erhöhung des Entgelts betrifft natürlich alle Arbeitnehmer, wird aber vermutlich für in einem Minijob angestellte Minijobber die größten Auswirkungen haben.

Wer ist vom Mindestlohn ausgenommen?

  • Saisonarbeiter (hier kann eine Verrechnung mit Kost & Logis erfolgen)
  • Auszubildende
  • ehrenamtlich oder freiwillig tätige Mitarbeiter
  • Langzeitarbeitslose
  • Alle Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • verpflichtende Praktika (etwa Schulpraktika)
  • Voll erwerbsgeminderte Menschen (z.B. in einer Behindertenwerkstatt)

Freiberufler und Selbstständige sind ebenfalls von dieser Regelung ausgeschlossen.+
Auch Untersuchungs- oder Strafgefangene erhalten keinen Mindestlohn.

Streitthema ist auch immer noch der Mindestlohn für Geflüchtete:
Grundsätzlich fallen auch Flüchtlinge in den Anwendungsbereich des MiLoG, soweit sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
In der Praxis werden Flüchtlingen aber stellenweise unterhalb des ihnen zustehenden Mindestlohn vergütet. In der Politik gibt es auch die Bestrebungen danach, die Regelungen zum Mindestlohn für Geflüchtete einzuschränken.

Weitere Informationen zum Mindestlohn und rechtliche fragen zum Thema Minijob und Nebenjob


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