Gilt ein Mindestlohn auch bei Schülerjobs?
Für Schüler oder Schülerjobs gilt der aktuelle Mindestlohn von 8,84 Euro (Mindestlohn 2018) leider nicht.
Arbeitgeber können auch weniger bezahlen, wenn das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht wurde oder keine Berufsausbildung vorliegt.
Bei einer vorbereitenden Berufsausbildung oder der Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung gilt der Mindestlohn nicht.
Der Mindestlohn kann auch bei Minijobs oder anderen Anstellungsarten unterschritten werden, wenn ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Schule absolviert wird. In der Ausbildung oder bei einem freiwilligen Praktikum, das nicht länger als drei Monate dauert, sind ebenfalls Löhne unter 8,84€ möglich.
(Anmerkung der Redaktion: Der Mindestlohn ändert sich jährlich, 2019 beträgt er 9,19€)
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