Meldepflicht von Überschneidung Mini-Job und nachfolgender normale Beschäftigung?

Frage von 450Euro_Sozialabgaben

Hallo zusammen,

ich bin diesen Monat noch angestellt auf 450 € Basis. Habe aber schon gekündigt, da ich eine normale Teilzeitstelle mit über 20 Wochenstunden (sozialversicherungspflichtig) beginnen werde.

Jetzt trifft es sich, dass ich diesen Monat noch beim alten AG normal angestellt bin. Beim neuen AG habe ich auch schon angefangen zu arbeiten, allerdings nur Stundenweise zur Einarbeitung da meine Kollegin in Mutterschutz geht wenn ich komme.

Mein alter AG hat das jetzt mit bekommen, dass ich schon dort arbeite und verlangt jetzt von mir eine schriftliche Auskunft darüber, ob ich eine Stelle neben seiner habe und ob diese Versteuert wird oder nicht.

Laut Arbeitsvertrag bin ich meldepflichtig eine weitere Stelle (egal in welchem Umfang) zu melden. Also theoretisch kann er darauf pochen. Im Vertrag steht, dass soweit Nachzahlungspflichten an ihn gestellt werden dies dann mir weiter verrechnet wird.

Da ich beim neuen AG meine Steuern und Sozialabgaben zahle dürfte ihn das überhaupt nicht betreffen und ihn auch nichts angehen. Er hat ja keine Nachteile. Mal abgesehen davon, dass es sich lediglich um einen Monat Überschneidung handelt.

Oder sehe ich das falsch? Ich befürchte, dass er einfach meinen letzten Lohn einbehält damit er ggf. Kosten abziehen kann.

Danke und viele Grüße!

Antworten & Kommentare

  • Also wenn im Arbeitsvertag steht, dass Du ein neues Arbeitsverhältnis melden musst, dann musst Du das auch.

    Aber:
    der 450€ Job bleibt sozialversicherungsfrei, auch neben dem neuen Sozialversicherungspflichtigen Job

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