Fragen zum Studentenjob?

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Vieles spricht für einen Studentenjob während der Semesterferien oder auch Studienbegleitend. Hier das Wichtigste auf einen Blick.

Was ist ein Studentenjob?

Als Studentenjob wird umgangssprachlich ein Job bezeichnet, der für Studenten geeignet ist – ähnlich dem Schülerjob, der für Schüler gilt. Tatsächlich gibt es aber einen großen Unterschied zwischen allgemeinen Studentenjobs, die auch jeder andere Minijobber als Minijob machen kann (ob Student oder nicht Student) und dem Studentenjob als Werkstudent.\n\nEin Werkstudent unterliegt nämlich einer großen Ausnahme und ist für Arbeitgeber (schon alleine aus Kostensicht) äußerst interessant.

Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob für Studenten und einem Studentenjob als Werkstudent?

Arbeitet ein Student als 450€ Minijobber oder in kurzfristiger Beschäftigung, so unterliegt er den gleichen Gesetzlichen Vorgaben wie jeder andere Minijobber auch.
Aus Arbeitgebersicht handelt es sich beim Werkstudenten um die wohl günstigste Form der Beschäftigung. Allerdings gilt das nur für studienrelevante Arbeitsverhältnisse, die auch dem Studienfach thematisch zugeordnet werden können!

Minijobber

  • Minijobber sind von den Sozialabgaben befreit
  • Arbeitgeber bezahlen 28% Pauschalabgaben
  • Rentenversicherungssanteil von 3,7% fallen für Minijobber an
  • Befreiung von der Rentenversicherung für Minijobber möglich

 

Werksstudent

  • Werksstudenten zahlen 9,35% in die Rentenversicherung ein
  • Arbeitgeber zahlen 9,35% in die Rentenversicherung
  • Ansonsten besteht Versicherungs- und Beitragsfreiheit

 

Welche Voraussetzungen muss ich als Werkstudent erfüllen?

  • Du bist immatrikulierter Student an Uni oder FHS oder Aufbau- oder Zweitstudium.
  • Du möchtest in einem Arbeitsgebiet als Student arbeiten (Jobben als Werkstudent), das mit Seinem Studium zu tun hat = Werkstudent.
  • Du hast Dich nicht beurlauben lassen (ein oder mehrere Semester)

 

Wie lange darf ich als Werkstudent arbeiten?

In einer Anstellung als Werksstudent dürfen Studenten in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche tätig sein.
Ausnahme: Arbeit in den Abend- oder Nachtstunden bzw. am Wochenende? Dann gelten diese 20 Stunden nicht mehr.

Was kann ich als Werkstudent verdienen?

Als Werkstudent kannst Du unbegrenzt verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Sozialversicherung hat.
Der Mindestlohn von 8,84 € (2017) gilt natürlich auch für Dich.

Wann bin ich Werkstudent, wann Minijobber?

Grundsätzlich gilt: Ein Minijob ist ein Minijob, wenn als Verdienst 450 Euro im Monat (5400 Euro im Jahr) nicht überschritten werden. Dann gelten die Regelungen für Minijobs. Ist der Verdienst höher als 450 Euro, arbeitest Du in der Gleitzone (oder darüber) und es tritt eine Werkstudenten-Regelung in Kraft.

Kann ich als Werkstudent auf Minijob Basis angestellt sein?

Das gibt es so nicht. Entweder Du bist Minijobber oder Werkstudent. Es gibt keine Werkstudenten, die auf 450 Euro Basis arbeiten! Wenn Du auf 450 Euro Basis arbeitest, bist Du automatisch Minijobber und unterliegst diesen Regelungen.

 




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