Vieles spricht für einen Studentenjob während der Semesterferien oder auch Studienbegleitend. Hier das Wichtigste auf einen Blick.
Als Studentenjob wird umgangssprachlich ein Job bezeichnet, der für Studenten geeignet ist – ähnlich dem Schülerjob, der für Schüler gilt. Tatsächlich gibt es aber einen großen Unterschied zwischen allgemeinen Studentenjobs, die auch jeder andere Minijobber als Minijob machen kann (ob Student oder nicht Student) und dem Studentenjob als Werkstudent.\n\nEin Werkstudent unterliegt nämlich einer großen Ausnahme und ist für Arbeitgeber (schon alleine aus Kostensicht) äußerst interessant.
Arbeitet ein Student als 450€ Minijobber oder in kurzfristiger Beschäftigung, so unterliegt er den gleichen Gesetzlichen Vorgaben wie jeder andere Minijobber auch.
Aus Arbeitgebersicht handelt es sich beim Werkstudenten um die wohl günstigste Form der Beschäftigung. Allerdings gilt das nur für studienrelevante Arbeitsverhältnisse, die auch dem Studienfach thematisch zugeordnet werden können!
In einer Anstellung als Werksstudent dürfen Studenten in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche tätig sein.
Ausnahme: Arbeit in den Abend- oder Nachtstunden bzw. am Wochenende? Dann gelten diese 20 Stunden nicht mehr.
Als Werkstudent kannst Du unbegrenzt verdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf die Sozialversicherung hat.
Der Mindestlohn von 8,84 € (2017) gilt natürlich auch für Dich.
Grundsätzlich gilt: Ein Minijob ist ein Minijob, wenn als Verdienst 450 Euro im Monat (5400 Euro im Jahr) nicht überschritten werden. Dann gelten die Regelungen für Minijobs. Ist der Verdienst höher als 450 Euro, arbeitest Du in der Gleitzone (oder darüber) und es tritt eine Werkstudenten-Regelung in Kraft.
Das gibt es so nicht. Entweder Du bist Minijobber oder Werkstudent. Es gibt keine Werkstudenten, die auf 450 Euro Basis arbeiten! Wenn Du auf 450 Euro Basis arbeitest, bist Du automatisch Minijobber und unterliegst diesen Regelungen.
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