Ein Wochenendjob ist die Gelegenheit um sich mit einer Nebentätigkeit am Wochenende etwas dazuzuverdienen. Hier alle Fragen Rund ums Thema…
Als Wochenendjob bezeichnet man ein kurzfristiges und befristetes Arbeitsverhältnis (=Minijob), welches in den Einsatzzeiten auf das Wochenende beschränkt ist. Diese Form der Nebenbeschäftigung am Wochenende ist sozialversicherungsfrei und somit für Arbeitgeber und Aushilfen attraktiv. Häufig nehmen Berufstätige, Schüler und Studenten, Hausfrauen/-männer, Eltern in Elternzeit, Rentner und Arbeitslose einen Minijob am Wochenende auf um ihre
Die Vorrausetzungen für Wochenendjobber variieren je nach Alter und Haupttätigkeit.
Schüler ab 13 | · Zustimmung der Eltern notwendig · max 2 Stunden / Tag · zwischen 8:00 und 18:00 Uhr · niemals während der Schulzeit |
Schüler ab 15 | · max 8 Stunden / Tag · max 5 Tage / pro Woche · zwischen 6:00 und 20:00 Uhr · niemals während der Schulzeit |
Schüler ab 18 | · max 48 Stunden / Woche · niemals während der Schulzeit |
Arbeitnehmer | · Genehmigung vom Hauptarbeitgeber · Wochenendjob darf die Ausübung des Vollzeitjobs nicht einschränken |
Minderjährige dürfen prinzipiell unbegrenzt verdienen, ohne dass der Kindergeldanspruch der Eltern gefährdet ist. Bei Volljährigen Schülern geht der Kindergeldanspruch durch die Ausübung eines Wochenendjobs ebenfalls nicht verloren.
Einkünfte aus einem Wochenendjob können Sich auf den gesetzlichen Unterhalt auswirken. Eine Anrechnung kommt laut Bundesgerichtshof zumindest im Mangelfall der Eltern in Betracht.
Sofern der einheitliche Freibetrag von 400€ pro Monat bzw. 4800€ pro Jahr nicht überschritten wird, bleiben die Einkünfte aus einem Wochenendjob für Schüler und Studenten ohne Auswirkungen auf die empfangenen Leistungen nach dem BAföG.
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nicht nur für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, sondern auch für Teilzeitarbeitskräfte. Allerdings müssen bestimmte Vorrausetzungen für eine Entgeltfortzahlung gegeben sein:
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen. Ebenso haben Minijobber Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Mutterschaft oder Schwangerschaft und Urlaubsanspruch.
Einen Anspruch auf haben auch Minijobber die einen Job „nur“ während dem Wochenende ausüben. Der Urlaubsanspruch orientiert sich am gesetzlichen Urlaubsanspruch. Dieser beträgt vier Wochen im Jahr. Ausgehend von einer Sechs Tage Woche, wären das 24 Urlaubstage. Bei einer Zwei-Tagewoche wären das acht Tage im Jahr. Arbeitet ein Minijobber am Wochenende lediglich an einem Tag in der Woche, hätte er vier Tage Urlaub im Jahr.
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