Ein Schülerjob ist die Gelegenheit neben der Schule das Taschengeld aufzubessern. Wir beantworten alle Fragen Rund ums Thema Schülerjob.
Nicht immer können Großeltern oder die eigenen Eltern bei den Herzenswünschen von Kindern und Jugendlichen aushelfen. Daher gehen immer mehr Schüler häufig parallel zur Schule einer Nebenbeschäftigung nach. Durch Minijobs bessern sie sich das Taschengeld auf und leisten sich das neueste Handymodel oder die angesagtesten Klamotten. Immer mehr Schüler und Schülerinnen gehen auch einer Nebenbeschäftigung nach um erste Berufserfahrungen sammeln zu können und erste Referenzen im Lebenslauf nachweisen zu können. Die häufigsten Fragen haben wir zusammengefasst.
Als Schülerjobs bezeichnet man eine Tätigkeit, welche neben der Schule ausgeübt wird. Um die Schülertätigkeit auszuüben, braucht man oft eine Zustimmung der Eltern. Ab dem 13. Lebensjahr, dürfen Schüler neben der Schule einen Job ausüben. Die Schülerinnen und Schüler benötigen hierfür die Zustimmung der Eltern. Häufig fallen in die Tätigkeitsbereich von Schülern das Erledigen von Hilfstätigkeiten für Menschen im näheren Umfeld, das Austragen von Zeitungen und Flyern wie auch das Gassi führen von Hunden. Ab 16 ist das Aufgabenspektrum schon breiter aufgestellt. Möglich sind dann bereits Jobs aus den Bereichen:
Abhängig vom Alter, dürfen Schüler zwischen 2 und maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten.
Schüler zwischen 13 und 14 Jahre | max 2 Stunden / Tag |
Minderjährige Schüler ab 15 Jahren | max 8 Stunden / Tag an max 5 Tagen / pro Woche |
Schüler ab 18 Jahren | max 48 Stunden pro Woche |
Prinzipiell dürfen Schüler niemals während der Unterrichtszeit einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Zudem ist das Nachgehen einer Nebenbeschäftigung nach 18 Uhr für Schüler unter 15 Jahren untersagt.
Die Palette an Schülerjobs ist breit gefächert, jedoch unterliegt die Aufgabenverteilung nicht nur den Unterschiedlichen Grenzen in den Beschäftigungszeiten nach Alter sondern auch der Definition an geeigneten Aufgaben im Jugendarbeitsschutzgesetz.
13 Jährige | Hund ausführenEinkäufe für Nachbarn Nachhilfeunterricht |
14 – 15 Jährige | Proband in Online-Befragungen Unterstützung bei Alltagsdingen (Gartenarbeiten,…) |
16 Jährige | Zeitung austragen Auffüllen von Regalen im Einzelhandel Verkauf in Eisdielen und Bäckereien |
17 Jährige | Kassierarbeiten Aushilfstätigkeiten in Büros |
Minderjährige dürfen sich zu Ihrem Taschengeld unbegrenzt hinzuverdienen ohne dass der Kindergeld-Anspruch der Eltern gefährdet ist. Bei Volljährigen Kindern geht der Kindergeldanspruch ebenfalls nicht verloren. Jedoch sollten immer die Verdienstgrenzen der Anstellungsart “Minijob” berücksichtigt werden.
Schülerjobs sind für jeden geeignet, der noch zur Schule geht und dabei mindestens 15 Jahre alt ist. Ob es sich bei der Schule um eine Hauptschule, Realschule, ein Gymnasium oder eine Berufsschule handelt ist unerheblich.
Voraussetzung für einen Schülerjob ist, dass dem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Schülers/der Schülerin bereitgestellt werden und es sich um das erste Anstellungsverhältnis handelt. Dazu muss der Schüler dem Arbeitgeber folgende Angaben zur Verfügung stellen:
Diese Angaben sind ausreichend um dem Arbeitgeber den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale zu ermöglichen.
In Deutschland dürfen Schüler ab dem 15. Lebensjahr einem Schülerjob nachgehen. Mit Zustimmung der Eltern dürfen Schüler im Alter von mindestens 13 Jahren, bis zu zwei Stunden täglich leichte und für Kinder geeignete Beschäftigungen ausüben.Generell dürfen Schüler und Schülerinnen nicht während der Schulzeit einer Nebenbeschäftigung nachgehen.
Das Einkommen hängt neben dem vereinbarten Stundenlohn auch von der Einsatzzeit ab. Durchschnittlich verdient man als minderjähriger Schüler 5-10 Euro/Stunde. Erst ab 18 gelten die Mindestlohnbestimmungen.
Einen Anspruch auf Urlaub haben auch Schüler/innen die einen Minijob neben der Schule ausüben. Mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche im Jahr müssen auf die Dauer des Schülerjobs umgerechnet werden. Jugendliche die einen Schülerjob ausüben, haben einen höheren Urlaubsanspruch. Laut Gesetz stehen 17-Jährigen mindesten 25, 16-Jährigen mindestens 27 und 15-Jährigen mindestens 30 Werktage Urlaub zu.
Ein Fernstudium ist für viele Menschen eine interessante Möglichkeit, um sich neben dem eigentlichen Beruf…
In einer Welt, in der der erste Eindruck zählt, ist die Sauberkeit und Pflege eines…
Minijob 538€ Arbeitgeber gewerblicher Minijob Arbeitnehmer 15% pauschaler Rentenversicherungsbeitrag 3,6% 13% pauschaler Krankenversicherungsbeitrag 0 individueller…
Es gibt gute Nachrichten für Minijobber! Der 538 Euro Minijob Denn der gesetzliche Mindestlohn in…
Sich auf dem modernen Arbeitsmarkt zurechtzufinden, ist gar nicht so einfach, erst recht, wenn man…
Die Schweiz ist ein äußerst attraktiver Arbeitsmarkt für internationale Fachkräfte, mit einer starken Wirtschaft und…