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Fragen zum Schülerjob?


Ein Schülerjob ist die Gelegenheit neben der Schule das Taschengeld aufzubessern. Wir beantworten alle Fragen Rund ums Thema Schülerjob.

Nicht immer können Großeltern oder die eigenen Eltern bei den Herzenswünschen von Kindern und Jugendlichen aushelfen. Daher gehen immer mehr Schüler häufig parallel zur Schule einer Nebenbeschäftigung nach. Durch Minijobs bessern sie sich das Taschengeld auf und leisten sich das neueste Handymodel oder die angesagtesten Klamotten. Immer mehr Schüler und Schülerinnen gehen auch einer Nebenbeschäftigung nach um erste Berufserfahrungen sammeln zu können und erste Referenzen im Lebenslauf nachweisen zu können. Die häufigsten Fragen haben wir zusammengefasst.

Was ist ein Schülerjob?

Als Schülerjobs bezeichnet man eine Tätigkeit, welche neben der Schule ausgeübt wird. Um die Schülertätigkeit auszuüben, braucht man oft eine Zustimmung der Eltern. Ab dem 13. Lebensjahr, dürfen Schüler neben der Schule einen Job ausüben. Die Schülerinnen und Schüler benötigen hierfür die Zustimmung der Eltern. Häufig fallen in die Tätigkeitsbereich von Schülern  das Erledigen von Hilfstätigkeiten für Menschen im näheren Umfeld, das Austragen von Zeitungen und Flyern wie auch das Gassi führen von Hunden. Ab 16 ist das Aufgabenspektrum schon breiter aufgestellt. Möglich sind dann bereits Jobs aus den Bereichen:

  • Verkauf / Einzelhandel,
  • Service / Gastro und
  • Promotion

Wie lange darf man als Schüler/-in arbeiten?

Abhängig vom Alter, dürfen Schüler zwischen 2 und maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten.

Schüler zwischen 13 und 14 Jahre max 2 Stunden / Tag
Minderjährige Schüler ab 15 Jahren max 8 Stunden / Tag an max 5 Tagen / pro Woche
Schüler ab 18 Jahren max 48 Stunden pro Woche

Prinzipiell dürfen Schüler niemals während der Unterrichtszeit einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Zudem ist das Nachgehen einer Nebenbeschäftigung nach 18 Uhr für Schüler unter 15 Jahren untersagt.

Was kann man als Schüler/in arbeiten?

Die Palette an Schülerjobs ist breit gefächert, jedoch unterliegt die Aufgabenverteilung nicht nur den Unterschiedlichen Grenzen in den Beschäftigungszeiten nach Alter sondern auch der Definition an geeigneten Aufgaben im Jugendarbeitsschutzgesetz.

13 Jährige Hund ausführenEinkäufe für Nachbarn

Nachhilfeunterricht

14 – 15 Jährige Proband in Online-Befragungen

Unterstützung bei Alltagsdingen (Gartenarbeiten,…)

16 Jährige Zeitung austragen

Auffüllen von Regalen im Einzelhandel

Verkauf in Eisdielen und Bäckereien

17 Jährige Kassierarbeiten

Aushilfstätigkeiten in Büros

Welche Auswirkungen hat ein Schülerjob auf das Kindergeld?

Minderjährige dürfen sich zu Ihrem Taschengeld unbegrenzt hinzuverdienen ohne dass der Kindergeld-Anspruch der Eltern gefährdet ist. Bei Volljährigen Kindern geht der Kindergeldanspruch ebenfalls nicht verloren. Jedoch sollten immer die Verdienstgrenzen der Anstellungsart “Minijob” berücksichtigt werden.

Für wen sind Schülerjobs geeignet?

Schülerjobs sind für jeden geeignet, der noch zur Schule geht und dabei mindestens 15 Jahre alt ist. Ob es sich bei der Schule um eine Hauptschule, Realschule, ein Gymnasium oder eine Berufsschule handelt ist unerheblich.

Was braucht der Arbeitgeber bei einem Schülerjob von mir?

Voraussetzung für einen Schülerjob ist, dass dem Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Schülers/der Schülerin bereitgestellt werden und es sich um das erste Anstellungsverhältnis handelt. Dazu muss der Schüler dem Arbeitgeber folgende Angaben zur Verfügung stellen:

  • die Steuer-Identifikationsnummer,
  • das Geburtsdatum und
  • die Auskunft, ob es sich um das erste Beschäftigungsverhältnis handelt.

Diese Angaben sind ausreichend um dem Arbeitgeber den elektronischen Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale zu ermöglichen.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden um einen Schülerjob ausüben zu können?

In Deutschland dürfen Schüler ab dem 15. Lebensjahr einem Schülerjob nachgehen. Mit Zustimmung der Eltern dürfen Schüler im Alter von mindestens 13 Jahren, bis zu zwei Stunden täglich leichte und für Kinder geeignete Beschäftigungen ausüben.Generell dürfen Schüler und Schülerinnen nicht während der Schulzeit einer Nebenbeschäftigung nachgehen.

Wie viel kann mit einem Schülerjob verdient werden?

Das Einkommen hängt neben dem vereinbarten Stundenlohn auch von der Einsatzzeit ab. Durchschnittlich verdient man als minderjähriger Schüler 5-10 Euro/Stunde. Erst ab 18 gelten die Mindestlohnbestimmungen.

Haben Schüler/innen in einem Schülerjob Anspruch auf Urlaub?

Einen Anspruch auf Urlaub haben auch Schüler/innen die einen Minijob neben der Schule ausüben. Mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche bzw. 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche im Jahr müssen auf die Dauer des Schülerjobs umgerechnet werden. Jugendliche die einen Schülerjob ausüben, haben einen höheren Urlaubsanspruch. Laut Gesetz stehen 17-Jährigen mindesten 25, 16-Jährigen mindestens 27 und 15-Jährigen mindestens 30 Werktage Urlaub zu.

 


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