Es gibt gute Nachrichten für Minijobber!
Der 538 Euro Minijob
Denn der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird ab 1. Januar 2024 auf zwölf Euro und einundvierzig Cent erhöht. Ebenfalls am 1. Januar steigt die Minijob-Grenze auf 538 Euro. Jährlich bedeutet das einen Minijobverdienst von 6.456 Euro, der möglich wird. Außerdem wird auch die Gleitzone erhöht!
Gleitzone 2024
Vom 01.01.2024 an liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig von 538,01 bis 2.000 Euro im Monat beträgt und regelmäßig 2.000,00 Euro im Monat nicht übersteigt.
Arbeitslohngrenze seit 2023 erhöht!
Außerdem wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Arbeitslohngrenze bei kurzfristiger Beschäftigung von 120 auf 150 Euro je Arbeitstag angehoben. Die Stundenlohngrenze wird ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2023 von 15 auf 19 Euro erhöht.
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