Natürlich können auch Rentner oder Ruhestandsbeamte einen Minijob ausüben. Allerdings gilt zu beachten, dass je nach Leistungsart die bezogen wird, Zuverdienstgrenzen existieren. Wenn diese überschritten werden, kann es zu einer Kürzung oder sogar Wegfall der Leistung kommen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Leistungsträger auf und lassen sie sich beraten.
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