Es heißt ja eine kurzfristige Beschäftigung beschränkt sich auf 3 Monate oder 70 Tage. Diese 70 Tage sind aber unabhängig von ihrer Verteilung her, richtig? Angenommen ich arbeite jetzt also 10 Stunden die Woche, verteilt auf 2 Tage und ich mache das Ganze ein halbes Jahr und es ist bereits im Voraus im Vertrag so festgelegt. Dann ist dies immer noch eine kurzfristige Beschäftigung?
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Antworten & Kommentare
... ja, und wenn Du mit dem Verdienst nicht Deinen Lebensunterhalt bestreiten musst, das wäre nämlich nicht erlaubt!
Ab 2019 sind es übrigens nur noch 2 Monate und 50 Tage!