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Geringfügige Beschäftigungen sind Minijobs, bei denen die monatliche Verdienstgrenze bis zu 400 € beträgt. Ein Minijob ist nicht nur ein Nebenjob, sondern kann gleichzeitig der Einstieg in ein langfristiges reguläres Arbeitsverhältnis sein. Die meisten Nebenjobs, Aushilfsjobs, Studentenjobs, Promotionjobs usw. werden als Minijob ausgeführt um neue Berufserfahrungen zu sammeln oder Eindrücke zu gewinnen.
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Minijobs - allgemeine Regelungen zum Minijob
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Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind für die Arbeitskräfte abgabenfrei. Es muss hierfür auch keine Steuer gezahlt werden. Der Arbeitgeber jedoch ist verpflichtet bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn See) jeden Minijobber anzumelden. Nur der Arbeitgeber muss ein Pauschalbetrag für die Renten- und Krankenversicherung entrichten.
Für Arbeitgeber: Das Service-Center der Minijob-Zentrale können Sie von montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr unter Tel.: 0355 2902-70799 erreichen.
Das Arbeitsverhältnis in einem Minijob ist nicht nur für Teilzeitjobs geeignet. Auch Arbeitslose dürfen einen Minijob ausüben. In welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit, bei der jeder Nebenjob, jede Nebentätigkeit und jeder Nebenerwerb gemeldet werden muss.
Sie können verschiedene Minijobs (kurzfristige Beschäftigung) gleichzeitig ausüben, aber nur bei unterschiedlichen Arbeitgebern. Als Minijobber können Sie sich auch bei der Minijobzentrale erkundigen, welche Verdienstgrenzen für Sie gelten und welche Minijobs zusammengerechnet werden. Als Arbeitnehmer oder Jobsuchender erreichen Sie die Mini Job Zentrale unter Telefon 0355 2902-70799.
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Gleitzonenjobs und Minijobs
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Ein Minijob ist also nur dann eine kurzfristige Beschäftigung, solange die Verdienstgrenzen insgesamt 400€ nicht übersteigen – auch bekannt unter „400 Euro Job“. Ein Minijob kann aber auch über 400€ Entgelt (Vierdienst) liegen. Dann spricht man nicht mehr von einem 400-Euro-Job, sondern von einem Gleitzonen-Job, der trotzdem auch ein Minijob bleibt. Nur mit der Besonderheit, dass der Minijobber über 400 und unter 800 Euro verdient und der Arbeitgeber Sozialabgaben zahlen muss.
Es dürfen verschiedene Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden. Diese werden dann zusammengezählt. Steigt die Gesamtverdienstgrenze über 400€ sind die jeweiligen Minijobs abgabenpflichtig. Informationen zum Thema Gleitzonenjob und Minijob finden Sie bei der Minijobzentrale unter Telefon 0355 2902-70799.
Die Stellenplattform Gelegenheitjsobs.de ist für die Vermittlung von Kurzzeitjobs oder Minijobs bestens geeignet. Durch einen Minijob ergeben sich ganz neue Möglichkeiten (Quelle BA):
Sie sammeln Referenzen durch Minijobs
Sie erhalten Qualifikationen
Sie knüpfen neue Kontakte während eines Minijobs.
Mini-Job bietet Einblicke in fremden Branchen und Berufe
Der Arbeitgeber kann sich von Ihnen im Arbeitsalltag
überzeugen, bevor es zur Festanstellung kommt
Minijobs in München Hamburg und Berlin sind ebenso im Stellenmarkt zu finden, wie Minijobs in Frankfurt Hannover oder Stuttgart, bzw. in vielen anderen deutschen Städten. In der Jobbörse Gelegenheitsjobs.de finden Sie auch Minijobs in Leipzig Düsseldorf oder Minijobs in Dortmund. Suchen Sie Ihren Nebenjob direkt in den Stellenanzeigen für Minijobs.
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Wo werden Minijobs angeboten?
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Minijobs werden in vielen Orten angeboten, vorzugsweise in größeren Städten wie z.B.
Hamburg,
Rostock,
Berlin,
Flensburg,
Chemnitz,
Cottbus,
Würzburg,
Lübeck,
Neubrandenburg,
Oranienburg,
Osnabrück,
Hannover,
Koblenz,
Braunschweig,
Potsdam,
Münster,
Ruhrgebiet,
Magdeburg,
Köln,
Aachen,
Dresden,
Kiel,
München,
Regensburg,
Bonn,
Mainz,
Stuttgart,
Passau,
Kaiserslautern,
Saarbrücken,
Gießen,
Fulda,
Hof,
Frankfurt am Main,
Frankfurt an der Oder,
Kassel,
Halle,
Leipzig,
Garmisch-Patenkirchen,
Ingolstadt,
Göttingen,
Erfurt,
Kempten,
Karlsruhe,
Freiburg,
Rosenheim,
Augsburg,
und in vielen weiteren Städten.
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Wählen Sie Ihre Job-Kategorie und anschließend das PLZ-Gebiet der Region, in der Sie Job-Angebote bei Gelegenheitsjobs.de suchen.
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