Es gibt gute Nachrichten für Minijobber!
Der 520 Euro Minijob
Denn der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird ab 1. Oktober 2022 auf zwölf Euro erhöht. Ebenfalls am 1. Oktober steigt die Minijob-Grenze auf 520 Euro. Jährlich bedeutet das einen Minijobverdienst von 6.240 Euro, der möglich wird. Außerdem wird auch die Gleitzone erhöht
Gleitzone
Vom 01.10.2022 an liegt ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt regelmäßig 520,01 Euro bis 1.600,00 Euro im Monat beträgt und regelmäßig 1.600,00 Euro im Monat nicht übersteigt.
Arbeitslohngrenze erhöht!
Außerdem wird mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Arbeitslohngrenze bei kurzfristiger Beschäftigung von 120 auf 150 Euro je Arbeitstag angehoben. Die Stundenlohngrenze wird ebenfalls mit Wirkung zum 1. Januar 2023 von 15 auf 19 Euro erhöht.
Wie hoch sind aktuell die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber?
Ab Januar 2022 betragen die Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,05 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,4 Prozent in der Arbeitslosenversicherung.
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