Im Auftrag eines regionalen Unternehmen, suchen wir zur sofortigen Einstellung:
Bäcker/in und Konditor/in
Wir erwarten:
• Leidenschaft für die handwerkliche Bäckerei
• Motivation und Kreativität
• ein ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein
• Flexibilität und Engagement
• Selbständigkeit und Zuverlässigkeit
• Berufserfahrung
Wir bieten:
• ein gutes, leistungsorientiertes Gehalt und eine Beteiligung am Unternehmenserfolg
• eine abwechslungsreiche Tätigkeit in angenehmer Atmosphäre
• Raum, um Ihre Ideen und Talente einzubringen
• ein engagiertes Team
• die Möglichkeit, in einem Unternehmen Trends zu setzen und einen unbefristeten dauerhaften Arbeitsvertrag
Unterkunft, Kost und Logis können zur Verfügung gestellt werden
Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung die Referenznummer an.
Wir benötigen:
- detaillierten Lebenslauf (mit Angabe Ihrer Telefonnummer, evtl. Mailadresse) unter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten
- Angabe über vorhandenen Führerschein
- Angabe, ob Sie über einen PKW verfügen
- Kopien von Zeugnissen und Beurteilungen
Bitte beachten Sie, dass wir unvollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen nicht zur Vorlage an unsere Auftraggeber berücksichtigen.
Sollten Sie eine Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, so legen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Sollte kein Rückumschlag beiliegen, erfolgt keine Rücksendung der Unterlagen.
Hinweis:
Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein:
Sind Bezieher von Arbeitslosengeld I noch nicht durch die Arbeitsagentur vermittelt worden, obwohl sie innerhalb von drei Monaten bereits mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, erlangen sie nach § 45 Abs. 7 SGB III einen Rechtsanspruch auf den Gutschein.
Ermessensleistung:
Jeder Person, die eine Beschäftigung sucht, kann die Agentur für Arbeit nach § 45 Abs. 4 SGB III als Ermessensleistung einen Gutschein ausstellen. Für den Gutschein kommen auch Bezieher von ALG II in Betracht (§ 45 Abs. 4 SGB III, i.V.m. § 16 Abs. 1 SGB II). Auch während der Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung kann ein Gutschein ausgestellt werden. Dies ergibt sich aus dem Vorrang von sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt.
Für alle anderen Arbeitsuchenden
(ALG-II-Empfänger einschließlich Erwerbsaufstocker, Nichtleistungsempfänger, Berufsrückkehrer nach § 20 SGB III, , Fach- und Hochschulabsolventen, gekündigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung des Beschäftigungsverhältnisses, der Elternzeit, des Studiums oder der Ausbildung, dazu kommen Beschäftigte in Transfergesellschaften sowie ehemalige Angehörige der Bundeswehr mit Leistungen aus dem Soldatenversorgungsgesetz) liegt die Erteilung des AVGS MPAV nur im Ermessen der Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter.
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) MPAV kann beim Leistungsträger persönlich, telefonisch, per E-Mail, Fax, über die Nachrichtenfunktion in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit oder schriftlich beantragt werden.
k.A.
Jobart: Wochenendjob
Nr. 61703 vom 02.01.2019
Rostock und Cottbus
04.03.2019
nach Vereinbarung, zuzüglich gesetzlicher Zulagen
Wochenendjob
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