Minijob-Studie des Leibniz-Instituts

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Millionen Minijobber in Deutschland trotz klaren Rechtsanspruchs auf gesetzliche Leistungen verzichten müssen. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Lohn an Feiertagen – viele Minijobber wissen davon nichts (Link zur Studie).
Nur 29 Prozent der geringfügig Beschäftigten erhalten Lohn bei Krankheit. Auch der Urlaub ist oft nicht vergütet. Dabei ist der Minijob für viele die einzige Erwerbsquelle. Das geht aus einer Minijob-Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen hervor.

7 Millionen Minijobber haben das Recht auf bezahlten Urlaub. 2016 bekamen das nur rund 44 Prozent. 40 Prozent bekommen kein Entgelt an Feiertagen.
Aber es ist besser geworden: 2012 bekamen nur zehn Prozent Lohn im Krankheitsfall und nur 19 Prozent erhielten ihren Urlaub vergütet.
“Es zeigt sich, dass vieles besser geworden ist”, so Vennebusch von der Knappschaft Bahn See (Minijobzentrale), “in jedem Arbeitsverhältnis muss das Arbeitsrecht eingehalten werden, Minijobs sind hier keine Besonderheit.” Dass viele Untersuchungen auch ein Mittel sind, um in den Medien Stimmung zu machen, zeigt sich an der Studie der Hans-Böckler-Stiftung, auf die sich der DGB gerne bezieht:
Vor zwei Monaten hat die Studie des WSI der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung noch behauptet, dass beinahe jeder zweite Minijobber (also fast 50%!) weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde verdient. Die aktuelle Studie des Leibnitz Instituts gibt an, dass nur 14,5 Prozent den Mindestlohn unterschreiten.
Laut der Böckler Stiftung erhielten demnach nicht einmal 20% der Arbeitnehmer 5,50 Euro.

Politische Motive und Wahlkampf 2017

Es verwehrt sich nicht der Eindruck, dass der mediale Zündstoff eher politischen Interessen geschuldet ist. Schulz und Merkel bewegen sich zwar noch nicht gänzlich im Wahlkampfmodus, aber die Vorbereitungen laufen. Die Agenda 2010 von Schröder (Altkanzler SPD) soll nach aktuellem Stand der neuen SPD Ordnung abgeschafft werden.
Sozial- und Arbeitsthemen sind natürlich ideal, um Stimmung zu machen. Während der Arbeitsminister Nordrhein-Westfalens von Minijobbern als Arbeitnehmer zweiter Klasse spricht, der DGB den Minijob abschaffen will und gerne die Arbeitnehmer schon ab dem ersten Euro zur Kasse bitten würde, bleibt für viele Minijobber am Ende nicht mehr als heiße Luft übrig:
“Mein Ziel ist nicht, Minijobs abzuschaffen”, so der Arbeitsminister. Für viele seien sie auch “eine gewünschte kleine Beschäftigungsform”. Immerhin 65 Prozent schätzten den Minijob als Möglichkeit zum Hinzuverdienst.
Also: Minijobs abschaffen “nein”, aber einen Reformvorschlag hört man auch nicht – jedenfalls keinen, der für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen sinnvoll wäre. Es bleibt also Wahlkampfthema.

Anmerkung der Redaktion:
Die Studie des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung beruht auf Daten aus Nordrhein-Westfalen, ist aber nach Angaben der Studienautoren repräsentativ für ganz Deutschland.

Quellen: Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung e.V. – Nachfolgestudie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sowie den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns, Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; ZEIT Verlagsgruppe;


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