{"id":3355,"date":"2020-05-13T15:20:17","date_gmt":"2020-05-13T13:20:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gelegenheitsjobs.de\/jobboerse\/?p=3355"},"modified":"2021-05-14T09:53:03","modified_gmt":"2021-05-14T07:53:03","slug":"kurzarbeit-wegen-corona-was-arbeitnehmer-wissen-sollten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gelegenheitsjobs.de\/jobboerse\/kurzarbeit-wegen-corona-was-arbeitnehmer-wissen-sollten\/","title":{"rendered":"Kurzarbeit wegen Corona \u2013 Was Arbeitnehmer wissen sollten"},"content":{"rendered":"<p>Die Corona-Pandemie hat das Land fest im Griff: Ob Mund-Nasen-Bedeckung in Superm\u00e4rkten, geschlossene Restaurants oder Kontaktbeschr\u00e4nkungen \u2013 die Ausnahmesituation stellt Gesellschaft und Wirtschaft vor gro\u00dfe Herausforderungen.<\/p>\n<p>Viele Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet. Was bedeutet das f\u00fcr die Angestellten? Was ist mit Kurzarbeitergeld erlaubt, was nicht? Wir schaffen Klarheit.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was ist Kurzarbeit?<\/strong><\/p>\n<p>Gibt es f\u00fcr Unternehmen wie aktuell in der Corona-Krise zu wenig zu tun, haben sie die M\u00f6glichkeit, Kurzarbeit anzumelden. Das bedeutet, dass in betroffenen Betrieben die Arbeitszeit gek\u00fcrzt wird. Weil sie nur noch f\u00fcr einen Teil der Arbeitszeit aufkommen m\u00fcssen, sparen Unternehmen in dieser Zeit Geld, ohne ihre Mitarbeiter k\u00fcndigen zu m\u00fcssen. W\u00e4hrend der Kurzarbeit erhalten die Angestellten weiterhin einen Lohn. Dieser f\u00e4llt jedoch geringer aus als bei voller Arbeitszeit.<\/p>\n<p>Bislang konnten Betriebe Kurzarbeit nur dann beantragen, wenn mindestens ein Drittel aller Arbeitnehmer vom Arbeitsausfall betroffen sind. R\u00fcckwirkend zum 1. M\u00e4rz wurde diese Regelung gekippt. Damit reicht es nun aus, dass lediglich zehn Prozent der Arbeitnehmer vom Arbeitsausfall betroffen sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wie viel Kurzarbeitergeld steht mir zu?<\/strong><\/p>\n<p>Kurzarbeit stellt Arbeitnehmer vor eine finanzielle Herausforderung. Immerhin erhalten sie nur noch 60 % ihres Nettolohns. Mitarbeiter mit Kindern erhalten ein leicht h\u00f6heres Kurzarbeitergeld. Dieses liegt bei 67 % des Nettolohns. Diese Regelung kann f\u00fcr bis zu 12 Monate gelten. In der aktuellen Ausnahmesituation ist es m\u00f6glich, die Dauer auf bis zu 24 Monate zu verl\u00e4ngern.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Corona-Krise hat die Koalition ein h\u00f6heres Kurzarbeitergeld vereinbart. Die neue Regelung sieht Folgendes vor:<\/p>\n<ul>\n<li>kinderlose Besch\u00e4ftigte mit Arbeitszeitreduzierung um mindestens 50 %: ab dem 4. Monat 70 % KUG, ab dem 7. Monat 80 % KUG<\/li>\n<li>besch\u00e4ftigte Eltern mit Arbeitszeitreduzierung um mindestens 50 %: ab dem 4. Monat 77 % KUG, ab dem 7. Monat 87 % KUG<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wer wissen m\u00f6chte, auf welches Gehalt er sich vor\u00fcbergehend einstellen muss, findet bei der Arbeitsagentur eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann ich ein h\u00f6heres Kurzarbeitergeld erhalten?<\/strong><\/p>\n<p>Nicht nur Nebenjobs k\u00f6nnen daf\u00fcr sorgen, dass man in Zeiten von Corona-Pandemie und Kurzarbeit weniger finanzielle Einbu\u00dfen hat. Insbesondere in einigen Gro\u00dfunternehmen gibt es Vereinbarungen, dank derer das KUG auf bis zu 100 % aufgestockt werden kann. Ob es im eigenen Unternehmen eine entsprechende Regelung gibt, kann beim Betriebsrat erfragt werden.<\/p>\n<p>Besch\u00e4ftigte mit Tarifvertrag haben anderen Arbeitnehmern gegen\u00fcber w\u00e4hrend Kurzarbeit oftmals einen entscheidenden Vorteil: sie k\u00f6nnen Aufstockungen von 80 bis 90 % erhalten. Hiervon betroffen sind zum Beispiel die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, das Kfz-Handwerk in Bayern sowie der Gro\u00df- und Au\u00dfenhandel in Nordrhein-Westfalen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Wer kann Kurzarbeitergeld erhalten?<\/strong><\/p>\n<p>Kurzarbeitergeld kann f\u00fcr alle Mitarbeiter gezahlt werden, die sozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt sind. Davon ausgenommen sind Besch\u00e4ftigte, die sich vor Beginn der Kurzarbeit im Urlaub befinden oder Krankengeld erhalten. Sie erhalten weiterhin ihr normales Gehalt vom Arbeitgeber. Weil Minijobber von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, bekommen sie ebenfalls kein Kurzarbeitergeld. Auch Auszubildende erhalten in der Regel kein Kurzarbeitergeld. Finanzielle Einbu\u00dfen m\u00fcssen sie jedoch nicht bef\u00fcrchten, denn Azubis erhalten ihre Ausbildungsverg\u00fctung weiterhin in voller H\u00f6he.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig von ihrem Aufenthaltsort und ihrer Staatsangeh\u00f6rigkeit, haben auch ausl\u00e4ndische Besch\u00e4ftigte einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Welche Sonderregelungen es dabei gibt, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zusammengefasst.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann mein Arbeitgeber mich zwingen, Urlaub abzubauen?<\/strong><\/p>\n<p>Damit Unternehmen einen Antrag auf Kurzarbeit stellen k\u00f6nnen, m\u00fcssen sie nachweisen, dass der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und alles getan wurde, um diesen zu vermindern oder zu beheben. Somit m\u00fcssen auch zun\u00e4chst \u00dcberstunden und Zeitguthaben sowie \u00c4hnliches aufgebraucht werden. Sofern die betreffenden Urlaubstage nicht schon genehmigt sind, ist es auch m\u00f6glich, Urlaub anzuordnen. Allerdings kann bereits genehmigter Urlaub nicht ohne Weiteres wieder gestrichen werden.<\/p>\n<p>Wie viele Urlaubstage genommen werden m\u00fcssen, ist gesetzlich nicht geregelt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Was muss ich tun um Kurzarbeitergeld zu erhalten?<\/strong><\/p>\n<p>Wird in einem Betrieb Kurzarbeit angeordnet, m\u00fcssen Arbeitnehmer selbst nichts tun. Gestellt wird der Antrag auf Kurzarbeit direkt vom Arbeitgeber oder von der Betriebsvertretung. Hierf\u00fcr muss das Unternehmen nachweisen, dass der Arbeitsausfall unvermeidbar ist und alles getan wurde, ihn abzuwenden. Hierf\u00fcr kann es erforderlich sein, dass Arbeitnehmer zun\u00e4chst \u00dcberstunden oder Zeitguthaben abbauen oder einen Teil ihrer Urlaubstage nehmen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kurzarbeit &amp; Nebenverdienst \u2013 was erlaubt ist<\/strong><\/p>\n<p>Vielen Betroffenen stellt sich die Frage, wie es w\u00e4hrend Kurzarbeit mit Nebenjobs aussieht. Hier muss unterschieden werden: Wer bereits vor Einf\u00fchrung der Kurzarbeit einer Nebent\u00e4tigkeit nachgegangen ist, kann dies auch weiterhin tun. Entscheidend ist der erste Abrechnungsmonat des KUG. Das im Nebenjob verdiente Einkommen wird in diesem Fall nicht auf das KUG angerechnet.<\/p>\n<p>Alle, die in systemrelevanten Berufen einer Nebenbesch\u00e4ftigung nachgehen, profitieren von einer Neuregelung der Bundesregierung. F\u00fcr sie gilt, dass Minijobs bis 450 Euro immer anrechnungsfrei sind. Bis zur H\u00f6he des Sollentgelts wirken sich auch Nebeneinkommen \u00fcber 450 Euro nicht auf das Kurzarbeitergeld aus. Sofern der Verdienst aus der Nebenbesch\u00e4ftigung + das Restentgelt aus der Hauptbesch\u00e4ftigung + ein m\u00f6glicher Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers das vorherige Einkommen nicht \u00fcberschreitet, ist der komplette Nebenverdienst anrechnungsfrei. Zu den systemrelevanten Bereichen geh\u00f6ren unter anderem Landwirtschaft, Sicherheitsbeh\u00f6rden, Feuerwehr, Transportwesen und Personenverkehr, Gesundheitswesen und die Energieversorgung.<\/p>\n<p>Handelt es sich hingegen um einen nicht systemrelevanten Beruf, so wird der Nebenverdienst vollst\u00e4ndig auf das KUG angerechnet, sofern die T\u00e4tigkeit nach Beginn der Kurzarbeit aufgenommen wurde. Der Nebenverdienst muss in der Steuererkl\u00e4rung jedoch unabh\u00e4ngig davon angegeben werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.gelegenheitsjobs.de\/jobboerse\/job-app-fuer-nebenjobs-und-minijobs\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Nebenjobs finden<\/a> geht \u00fcbrigens nicht nur im Internet. Auch spezielle Apps helfen dabei, Minijobs in verschiedenen Branchen zu finden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Kann ich die Kurzarbeit f\u00fcr eine Weiterbildung nutzen?<\/strong><\/p>\n<p>M\u00f6chte man die Kurzarbeit sinnvoll nutzen, gibt es die M\u00f6glichkeit, eine Weiterbildung zu absolvieren. Ob und welche Qualifizierung infrage kommt, sollte im Einzelfall gekl\u00e4rt werden. Weil viele Weiterbildungen online durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, sind sie auch in kritischen Corona-Zeiten kontaktlos m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Wer bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt, kann sich die Weiterbildung auch bezuschussen lassen. Mit dem Bildungsgutschein etwa ist eine hundertprozentige F\u00f6rderung m\u00f6glich. Eine sinnvolle Alternative ist das Gespr\u00e4ch mit dem Arbeitgeber. Dieser sollte ein Interesse daran haben, gest\u00e4rkt aus der Krise hervorzugehen und mit der Kompetenz seiner Mitarbeiter punkten zu k\u00f6nnen. Besteht ein Weiterbildungswunsch, sollte die erste Anlaufstelle also immer der Arbeitgeber sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Reduziert KUG meine sp\u00e4tere Rente?<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Kurzarbeit werden die Rentenversicherungsbeitr\u00e4ge auf Basis des tats\u00e4chlich gezahlten Arbeitsentgeltes gezahlt. Zwar hat dies Auswirkungen auf die sp\u00e4tere Rentenh\u00f6he, jedoch lediglich geringf\u00fcgige.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Corona-Pandemie hat das Land fest im Griff: Ob Mund-Nasen-Bedeckung in Superm\u00e4rkten, geschlossene Restaurants oder Kontaktbeschr\u00e4nkungen \u2013 die Ausnahmesituation stellt Gesellschaft und Wirtschaft vor gro\u00dfe Herausforderungen. Viele Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet. Was bedeutet das f\u00fcr die Angestellten? Was ist mit Kurzarbeitergeld erlaubt, was nicht? Wir schaffen Klarheit. &nbsp; Was ist Kurzarbeit? 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