{"id":1963,"date":"2019-02-05T15:27:56","date_gmt":"2019-02-05T14:27:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.gelegenheitsjobs.de\/jobboerse\/?p=1963"},"modified":"2019-02-05T16:32:25","modified_gmt":"2019-02-05T15:32:25","slug":"beschaeftigte-rentner-krankenversicherung-im-minijob-und-mehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gelegenheitsjobs.de\/jobboerse\/beschaeftigte-rentner-krankenversicherung-im-minijob-und-mehr\/","title":{"rendered":"Besch\u00e4ftigte Rentner: Krankenversicherung im Minijob und mehr"},"content":{"rendered":"<p>Der Hinzuverdienst ist bei der Rente gr\u00f6\u00dfer, als es der Minijob zul\u00e4sst!<br \/>\nStichwort: Entgeltgrenze Minijob und Hinzuverdienstgrenze Rente<\/p>\n<p><strong>Zwei Grenzen, zwei Bedeutungen.<\/strong><br \/>\nRentner (Altersvollrentner) d\u00fcrfen neben ihrer Rente mehr verdienen, als es der Minijob zul\u00e4sst, es gelten dabei zwei Grenzen:<br \/>\n1) die Entgeltgrenze f\u00fcr ihren Minijob und<br \/>\n2) die Hinzuverdienstgrenze f\u00fcr die Altersvollrente.<\/p>\n<p>Eigentlich m\u00fcssen nur die Arbeitgeber die Entgeltgrenzen f\u00fcr den Minijobs kennen, schlau ist es trotzdem auch wissen, was ihr Minijobber zu seiner Rente hinzuverdienen darf.<\/p>\n<p>Was bedeutet die &#8220;Hinzuverdienstgrenze&#8221;?<br \/>\nDie Hinzuverdienstgrenze regelt, wie viel ein Rentner zu seiner gesetzlichen Rente hinzuverdienen darf, ohne seinen Rentenanspruch zu gef\u00e4hrden oder zu verlieren.<br \/>\n&#8211; Sobald der Minijobber die Regelaltersgrenze erreicht, ist der Hinzuverdienst unbegrenzt m\u00f6glich<br \/>\n&#8211; Seit dem 1.7.2017 gibt es einen &#8220;Jahreswert&#8221; von 6.300 Euro f\u00fcr die Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben (abh\u00e4ngig vom Geburtsjahrgang zwischen 65 und 67 Jahren).<br \/>\nOb das Arbeitsentgelt in einem Monat oder in 12 Monaten erzielt wird, spielt dabei keine Rolle.<\/p>\n<p><strong>Achtung!<\/strong><br \/>\nWird die Hinzuverdienstgrenze \u00fcberschritten, kann die Rente gek\u00fcrzt werden oder ganz wegfallen!<\/p>\n<p>Zusammenfassung: <a href=\"\/jobboerse\/rentner-in-als-haushaltshilfe-anmelden\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Steuer und Versicherung f\u00fcr Minijob Rentner<\/a><\/p>\n<p>Verschiedene Beispiele zur Veranschaulichung:<br \/>\nEin Rentner im Alter von 63 Jahren nimmt am 1.1.2018 eine Besch\u00e4ftigung auf, die<\/p>\n<p>a) f\u00fcr 5 Monate befristet ist, mtl. Arbeitsentgelt 1.200 Euro,<br \/>\nb) f\u00fcr 5 Monate befristet ist, mtl. Arbeitsentgelt 1.300 Euro,<br \/>\nc) auf Dauer angelegt ist, mtl. Arbeitsentgelt 420 Euro (keine Einmailzahlungen),<br \/>\nd) auf Dauer angelegt ist, mtl. Arbeitsentgelt 430 Euro + 420 Euro Weihnachtsgeld.<\/p>\n<p><strong>So sehen die Grenzen aus:<\/strong><br \/>\nzu a) es liegt kein 450-Euro-Minijob vor und keine kurzfristige Besch\u00e4ftigung (70 Tage Regelung). Aber diese Besch\u00e4ftigung hat keinen Einfluss auf Ihre Rente (Gesamtentgelt: 6.000 Euro, Hinzuverdienstgrenze: 6.300 Euro &#8211;&gt; gerade noch machbar).<br \/>\nzu b) es liegt kein 450 Euro-Minijob vor und keine kurzfristige Besch\u00e4ftigung (70 Tage Regelung). Aber die Anstellung w\u00e4re f\u00fcr Ihren Rentenbezug sch\u00e4dlich (Gesamtentgelt: 6.500 Euro, die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro wird \u00fcberschritten).<br \/>\nzu c) es handelt sich um einen 450-Euro-Minijob, der sich nicht auf die Rentenbez\u00fcge auswirkt. Das Gesamtentgelt betr\u00e4gt 5.040 Euro (12*450\u20ac w\u00e4re j\u00e4hrlich m\u00f6glich = 5400\u20ac). Die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro wird nicht \u00fcberschritten.<br \/>\nzu d) es liegt kein 450-Euro-Minijob vor, da die Grenze von 5400 \u00fcberschritten wird (430*12=5160+420=5580). Aber die Besch\u00e4ftigung hat keinen Einfluss auf die Rentenzahlung, da die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro nicht \u00fcberschritten wird.<\/p>\n<p><strong>Mehr als 5400\u20ac bei einem 450\u20ac Minijob verdient?<\/strong><br \/>\nDas kann vorkommen. Zul\u00e4ssig sind allerdings nur &#8220;nicht vorhersehbare \u00dcberschreitungen&#8221; der Entgeltgrenze. Zum Beispiel bei einer unvorhergesehenen Krankheitsvertretung.<br \/>\nDiese \u00dcberschreitungen d\u00fcrfen gelegentlich bis zu 3 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres vorkommen und gef\u00e4hrden den Minijob nicht.<\/p>\n<p><strong>Rentner und die Steuer bei Minijobs<\/strong><br \/>\nWenn Rentner geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigt werden, zahlen sie Steuern wie jeder andere Minijobber.<\/p>\n<p>Die Steuer kann &#8220;pauschal&#8221; allein durch den Arbeitgeber oder nach individuellen Lohnsteuermerkmalen abgef\u00fchrt werden. Bei einer sehr niedrigen Rente f\u00e4llt voraussichtlich keine Steuer an.<\/p>\n<p>Die pauschale Besteuerung von 2,0 % oder 20 % (plus Solidarit\u00e4tszuschlag und Kirchensteuer) wird oft von Arbeitgebern gew\u00e4hlt, da der Beitrag zur Rentenversicherung des Rentners und Minijobbers entf\u00e4llt. Bei dieser pauschalen Steuer, die der Arbeitgeber nicht an die Minijobzentrale, sondern an das Finanzamt der jeweiligen Betriebsst\u00e4tte abf\u00fchrt, braucht der Rentner die Eink\u00fcnfte in seiner Steuererkl\u00e4rung nicht angeben.<br \/>\nWenn individuell besteuert wird, muss in der Anlage N der Steuererkl\u00e4rung der Minijob angegeben werden, selbst wenn aufgrund der niedrigen Eink\u00fcnfte aus Rente und Minijob gar keine Steuer anf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Bei den Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen gibt es jedoch Besonderheiten:<\/p>\n<p><strong>Versicherungen bei der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung von Rentnern:<\/strong><br \/>\nAls kurzfristig Besch\u00e4ftigte sind Rentner unter den allgemeinen Voraussetzungen sozialversicherungsfrei.\u00a0Rentner mit einem Minijob zahlen keine Beitr\u00e4ge zur Krankenversicherung. Wenn also das regelm\u00e4\u00dfige Arbeitsentgelt maximal bis zur Geringf\u00fcgigkeitsgrenze von 450,- Euro im Monat reicht (siehe Minijob Entgeltgrenze), sind sie kranken-, aber auch pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei.<\/p>\n<p>Die Rentenversicherung entf\u00e4llt bei Altersvollrentnern in allen Besch\u00e4ftigungen.<br \/>\n<strong>Achtung Arbeitgeber:<\/strong><br \/>\nDer Arbeitgeber zahlt aber den Arbeitgeberanteil der Rentenversicherung von 15 % (5% bei Anstellung in Privathaushalten) und meldet seinen Minijobber mit dem Beitragsgruppenschl\u00fcssel \u201e5\u201c in der RV an.<br \/>\nTeilrentner zahlen den vollen Beitragssatz von 3,7 %, von dem sie sich auf Antrag befreien lassen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der Krankenversicherung f\u00fcr Beamte im Ruhestand gilt:<br \/>\nDa deren Anspruch auf Beihilfe fortbesteht, sind sie in der Nebenbesch\u00e4ftigung als Minijobber krankenversicherungsfrei.<br \/>\nAuch die Beitr\u00e4ge zur Rentenversicherung entfallen f\u00fcr den geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten, nicht jedoch f\u00fcr den Arbeitgeber.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Krankenversicherung gilt, dass Vollrentenbezieher keinen Krankengeldanspruch haben und daher nur ein erm\u00e4\u00dfigter Beitragssatz zu zahlen ist, der von Kasse zu Kasse unerschiedlich ist.<br \/>\nTeilrentenbezieher k\u00f6nnen Krankengeld erhalten und zahlen dann den vollen Beitragssatz.<br \/>\nF\u00fcr die Arbeitslosenversicherung entf\u00e4llt nur der Arbeitgeberanteil. Bezieher einer Berufsunf\u00e4higkeitsrente zahlen die vollen Rentenbeitr\u00e4ge und die Beitr\u00e4ge zur Arbeitslosenversicherung, wenn nicht die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit feststellt, dass der BU- oder Teil-BU-Rentner nicht vermittelt werden kann. Bezieher von Witwen- und Waisenrenten sind voll beitragspflichtig.<\/p>\n<p>Hinterbliebenenrenten<\/p>\n<p>Die H\u00f6he von Witwer-, Witwen- und Erziehungsrenten ist davon abh\u00e4ngig, in welcher H\u00f6he weitere Einkommen erzielt werden. Es gibt einen entsprechenden Freibetrag (450 Euro monatlich), bis zu dem Einkommen nicht angerechnet werden. Ein Hinzuverdienst bis zu 450 Euro pro Monat hat somit keinen Einfluss auf die H\u00f6he der Rente, solange keine weiteren Eink\u00fcnfte anzurechnen sind.<br \/>\nBei Waisenrenten findet keine Anrechnung des Einkommens statt.<\/p>\n<p>Die Arbeitslosenversicherungspflicht besteht f\u00fcr Beamte im Ruhestand ebenso, bis die Regelaltersrente erreicht ist.<br \/>\nWenn diese Altersgrenze erreicht ist, bleibt nur der Arbeitgeber zahlungspflichtig f\u00fcr die Arbeitslosenversicherung.<br \/>\nDie Pflegeversicherung entf\u00e4llt f\u00fcr Beamte, die keine Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge zahlen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Hinzuverdienst ist bei der Rente gr\u00f6\u00dfer, als es der Minijob zul\u00e4sst! Stichwort: Entgeltgrenze Minijob und Hinzuverdienstgrenze Rente Zwei Grenzen, zwei Bedeutungen. 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