(Werk-)Studentenjob als Honorarkraft – was muss ich zahlen?

Frage von Midijobberin:

Hallöchen.

Ich werde in Kürze einen Midijob (nennt man das so?) als Honorarkraft antreten und wollte wissen wie viel oder ob ich überhaupt Abgaben zahlen muss. Auch, ob ich das eigenständig machen muss oder durch die Firma abgewickelt ist, weiß ich nicht genau.

Ich werde dann pauschal 720€ im Monat verdienen, mir wurde aber gesagt, ich müsste mich nur selbst krankenversichern und nichts anderes. Das heißt die einzigen Abzüge von den 720€ wären die Krankenkassengebühren, die aber ja privat von meinem Konto abgebucht werden. Muss ich bei diesem Verdienst noch etwas beachten? Muss ich Steuern zahlen oder eine Steuererklärung machen? Ich bin zugegeben etwas verwirrt, weil im Internet irgendwie nie etwas konkretes steht.

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Danke schon einmal!

  • Hallo Midijobberin!
    Leider widerspricht sich da so einiges.
    Als “Honorarkraft” bist Du nicht fest angestellt, sondern “freiberuflich” tätig…
    Das ist also KEIN Werkstudentenjob!
    Honorar bedeutet, dass du eine Rechnung schreiben musst, bzw. das Honorar quittieren musst.
    Wir raten eher zu einer Anstellung, also auf Minijobbasis kurzfristig oder geringfügig.

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