• Schüler, die bereits das 15. Lebensjahr vollendet haben, müssen beim Jobben Einschränkungen hinnehmen. Es darf maximal vier Wochen im Jahr gearbeitet werden – auch während der Ferien gilt diese Regelung. Dann darf aber auch nicht länger als acht Stunden täglich und maximal 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden.
    Mehr dazu findest Du im Bereich “Für Bewerber/Steuer und Recht” –> https://www.gelegenheitsjobs.de/jobboerse/bewerber/steuern-recht-arbeitnehmer/

  • Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert