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Was bezeichnet man als Minijob? Kurzfristig oder geringfügig oder beides?

Es werden oft Fragen zu Minijobs gestellt und in verschiedenen Foren beantwortet – ratsam ist jedoch immer, sich bei einem Steuerberater oder der Minijobzentrale, also der Rentenversicherung selbst zu erkundigen.

Falsche Annahme 1:
Ein Minijob ist ein 450€ Job.
Das ist nur die halbe Wahrheit – es gibt 2 Varianten von Minijobs:

a) 450€ (geringfügige Beschäftigung), und
b) die 70 Tage / längstens drei Monate (kurzfristige Beschäftigung).

Falsche Annahme 2:
Bei Minijobs hat mal als Arbeitnehmer keine Abzüge.
Auch hier ist das nur die halbe Wahrheit, da der Begriff “Abgaben” geklärt werden muss. Ist “steuerfrei” gemeint oder “sozialabgabenfrei”?

Richtig ist:
1. Beide Minijob-Varianten sind sozialabgabenfrei!
2. Nur die kurzfristige Beschäftigung ist nicht steuerfrei und muss in der Einkommenssteuer “versteuert” werden, die geringfügige ist steuerfrei und muss NICHT angegeben werden.

Falsche Annahme 3:
Man kann nur 1 Minijob ausüben.
Das ist so pauschal gesagt komplett falsch.

Richtig ist:
a) es sind mehrere geringfügige Beschäftigungen (450€ Jobs) bis zu einem Gesamtverdienst von zusammengerechnet 450€/Monat möglich
b) bei der kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine Verdienstgrenze, außerdem kann immer eine geringfügige Beschäftigungsverhältnis mit einem kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis kombiniert werden (nur unterschiedliche Arbeitgeber müssen es natürlich sein!).

Beide Beschäftigungen werden nicht zusammengerechnet.

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